Kurzfassung
1. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird nach drei Steuerklassen erhoben. Die jeweilige Steuerklasse ist abhän-gig vom Verhältnis des Erwerbers zum Schenker. Die persönlichen Freibeträge betragen z. B. zwischen Ehegatten 500.000 Euro und von jedem Elternteil zu den Kindern 400.000 Euro.
2. Ein privatschriftliches Testament muss unbedingt eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, da es ansonsten unwirksam ist.
3. Es ist Pflicht für jede Unternehmerin und jeden Unternehmer, auch an den Notfall zu denken und in einem sogenannten Notfallordner die wichtigsten Dokumente, wie etwa Vollmachten, Handlungsanweisungen, Nummern, Zugangscodes, Konten, Verträge etc. zu hinterlegen.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmen beschäftigen sich derzeit mit der Thematik Unternehmensnachfolge, sei es aus Altersgründen oder auch aus Befürchtungen, dass die Politik diese steuerlich…
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