Reaktionen zur E-Auto-Förderung: VDIK und ZDK fordern Nachbesserungen

28.11.2025 14:05 Uhr | Lesezeit: 3 min
Imelda_Labbe
VDIK fordert mehr Verbraucherorientierung bei der geplanten E-Auto-Förderung, zum Beispiel den Einschluss von Gebrauchtwagen in die Förderung. Hohe Strompreise bleiben weiterhin ein großes Hemmnis.
© Foto: Volkswagen

Der VDIK begrüßt die Grundrichtung der neuen E-Auto-Förderung, kritisiert aber zentrale Lücken. Besonders der Ausschluss von Gebrauchtwagen, hohe Strompreise und die bürokratische Hürden sorgen für Konfliktstoff. Auch der ZDK sieht die Förderung grundsätzlich positiv, aber auch einigen Nachbesserungsbedarf.

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller begrüßt die grundsätzliche Einigung der Koalition zur Förderung klimafreundlicher Mobilität. Positiv bewertet der VDIK, dass Plug-in-Hybride gleichberechtigt einbezogen werden. Gleichzeitig seien jedoch zentrale Fragen ungeklärt – etwa soziale Wirkung, Marktstabilität und Ausgestaltung der Förderbedingungen.

Gebrauchtwagenmarkt bleibt unberücksichtigt

VDIK-Präsidentin Imelda Labbé betont, dass echte soziale Mobilität ohne Gebrauchte nicht erreichbar sei: "Die Einigung der Koalition ist ein wichtiges Signal, doch die Förderung bleibt in zentralen Punkten unvollständig. Wer wirklich soziale Mobilität ermöglichen will, muss den Gebrauchtwagenmarkt einbeziehen – gerade für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ist er entscheidend. Eine reine Barförderung belastet Restwerte und löst zudem nicht das Hauptproblem der Menschen: hohe und intransparente Strompreise."

Strompreise statt Prämie im Fokus

Hohe und intransparente Strompreise bleiben laut Kundenbefragungen das größte Kaufhemmnis, erklärt der VDIK. Ein Strompreisguthaben wäre aus Sicht des VDIK verbraucherorientierter und restwertschonender. Die geplanten Einkommensnachweise könnten außerdem zu zusätzlicher Bürokratie führen, die Händler und Kunden gleichermaßen belastet.

Wettbewerbsgleichheit gefährdet

Besonders kritisch sieht der VDIK geplante Local-Content-Vorgaben. Sie könnten internationale Hersteller strukturell benachteiligen und die Komplexität der Förderung deutlich erhöhen. Für den Verband widersprechen solche Regelungen dem Grundsatz eines fairen, offenen Wettbewerbs.

Damit der Markt nicht in eine Abwartehaltung verfällt, fordert der VDIK eine rückwirkende Gültigkeit ab 1. Januar 2026 sowie eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Nur dann seien Investitionen für Hersteller, Handel und Verbraucher kalkulierbar.

ZDK sieht Kurs der Koalition als richtiges Signal

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die beschlossene Förderung für Elektrofahrzeuge und hebt hervor, dass die Mittel gezielt Haushalte mit einem Bruttoeinkommen bis 80.000 Euro unterstützen sollen. Der Verband sieht darin eine deutliche Annäherung an seine Mobilitätsprämie "Generation Zukunft".

Ladegutscheine statt Social-Leasing

Als praxisnahen Impuls schlägt der ZDK staatlich und von Energieversorgern gemeinsam finanzierte Ladegutscheine vor – vorzugsweise für elektrische Gebrauchtwagen. Damit sollen besonders preissensible Käufergruppen erreicht werden. Ein Social-Leasing-Modell lehnt der Verband ab, da es nach Vertragsende zu einem Rückfall in ältere Verbrenner führen könne.

Sorge um junge Gebrauchtwagen

Kritisch bewertet der ZDK, dass das Förderkonzept kaum Anreize im Segment junger Gebrauchtfahrzeuge setzt. Ohne zusätzliche Maßnahmen drohe eine sinkende Nachfrage. Ein "ein Jahr kostenlos laden"-Programm könne aus Sicht des Verbands ein wirksamer, sofort spürbarer Anreiz sein.

Bürokratieabbau gefordert

Der Verband fordert, dass Förderanträge direkt zwischen Kunden und KfW abgewickelt werden. Autohäuser dürften nicht mit der Prüfung von Einkommensnachweisen belastet werden. Insgesamt brauche es eine möglichst einfache Umsetzung, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zustimmung zu technologieoffenem Ansatz

Positiv bewertet der ZDK, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Abkehr vom Verbrenner-Neuzulassungsverbot ab 2035 einsetzen will. Effiziente Verbrenner, Plug-in-Hybride und Range-Extender-Fahrzeuge sollen weiterhin zugelassen bleiben, um Wahlfreiheit und Praxistauglichkeit zu sichern.

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