Reaktionen zur E-Auto-Förderung: VDIK fordert Nachbesserungen

28.11.2025 12:05 Uhr | Lesezeit: 3 min
Imelda_Labbe
VDIK fordert mehr Verbraucherorientierung bei der geplanten E-Auto-Förderung, zum Beispiel den Einschluss von Gebrauchtwagen in die Förderung. Hohe Strompreise bleiben weiterhin ein großes Hemmnis.
© Foto: Volkswagen

Der VDIK begrüßt die Grundrichtung der neuen E-Auto-Förderung, kritisiert aber zentrale Lücken. Besonders der Ausschluss von Gebrauchtwagen, hohe Strompreise, bürokratische Hürden und mögliche Wettbewerbsnachteile für internationale Hersteller sorgen für Konfliktstoff.

Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller begrüßt die grundsätzliche Einigung der Koalition zur Förderung klimafreundlicher Mobilität. Positiv bewertet der VDIK, dass Plug-in-Hybride gleichberechtigt einbezogen werden. Gleichzeitig seien jedoch zentrale Fragen ungeklärt – etwa soziale Wirkung, Marktstabilität und Ausgestaltung der Förderbedingungen.

Gebrauchtwagenmarkt bleibt unberücksichtigt

VDIK-Präsidentin Imelda Labbé betont, dass echte soziale Mobilität ohne Gebrauchte nicht erreichbar sei: "Die Einigung der Koalition ist ein wichtiges Signal, doch die Förderung bleibt in zentralen Punkten unvollständig. Wer wirklich soziale Mobilität ermöglichen will, muss den Gebrauchtwagenmarkt einbeziehen – gerade für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen ist er entscheidend. Eine reine Barförderung belastet Restwerte und löst zudem nicht das Hauptproblem der Menschen: hohe und intransparente Strompreise."

Strompreise statt Prämie im Fokus

Hohe und intransparente Strompreise bleiben laut Kundenbefragungen das größte Kaufhemmnis, erklärt der VDIK. Ein Strompreisguthaben wäre aus Sicht des VDIK verbraucherorientierter und restwertschonender. Die geplanten Einkommensnachweise könnten außerdem zu zusätzlicher Bürokratie führen, die Händler und Kunden gleichermaßen belastet.

Wettbewerbsgleichheit gefährdet

Besonders kritisch sieht der VDIK geplante Local-Content-Vorgaben. Sie könnten internationale Hersteller strukturell benachteiligen und die Komplexität der Förderung deutlich erhöhen. Für den Verband widersprechen solche Regelungen dem Grundsatz eines fairen, offenen Wettbewerbs.

Damit der Markt nicht in eine Abwartehaltung verfällt, fordert der VDIK eine rückwirkende Gültigkeit ab 1. Januar 2026 sowie eine Mindestlaufzeit von drei Jahren. Nur dann seien Investitionen für Hersteller, Handel und Verbraucher kalkulierbar.


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