Kurzfassung
1. Bei der klassischen Vermittlung ist der Vermittler für einen autorisierten Vertriebspartner tätig und vermittelt für diesen Fahrzeuge an Kunden.
2. Unter einem EU-Vermittler versteht die EU-Kommission Personen oder Unternehmen, die ein neues Kraftfahrzeug im Namen eines bestimmten Verbrauchers und nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs beschaffen, ohne Mitglied des jeweiligen Vertriebsnetzes zu sein.
3. Der Verkauf an nichtautorisierte Wiederverkäufer birgt für den autorisierten Vertriebspartner Gefahren, etwa die fristlose Kündigung. Oft müssen Vertriebspartner auch die ihm vom Hersteller gewährte Marge zurückzahlen. Wenn es sich bei dem Vermittler zusätzlich um einen autorisierten Servicepartner handelt, gefährdet er mit einer nichtautorisierten Vermittlung auch seinen Status als Vertragswerkstatt.
4. Betreiber eines selektiven Vertriebssystems sind verpflichtet, die…
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