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Klimaklage gegen BMW: Vorrang der Legislative

03.11.2023 08:15 Uhr
BMW-Logo
© Foto: picture alliance / EPA / FILIP SINGER

Die Deutsche Umwelthilfe unterliegt mit ihrer Unterlassungsklage gegen BMW. Das OLG München hat die Berufung der DUH als unbegründet abgewiesen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat zum Klimaschutzgesetz (KSG) in der Fassung vom 12. Dezember 2019 geurteilt (Entscheidung vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18), dass der Staat aufgrund Art. 20a des Grundge-setzes verpflichtet ist, als Gesetzgeber sein Handeln konsequent auf die Herstellung von Klimaneutralität auszurichten. Das Bundesverfassungsgericht: "Das Gewicht des Klimaschutzgebots nimmt in der Abwägung widerstreitender Belange bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu." Das Bundesverfassungsgericht sah dieses "Gewicht des Klimaschutzgebots" im KSG nicht ausreichend berücksichtigt und gab deshalb dem Gesetzgeber auf, dass KSG bis Ende 2022 zu überarbeiten und nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Die Urteilsgründe sind äußerst umfassend und beschäftigen sich auch in wissenschaftlicher Hinsicht ausführlich mit der Klimaproblematik.

In der Folge des Urteils des…

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