Arbeitszeugnis: Wahrheit und Klarheit

Grundsätze für die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses anhand der Gesetzeslage und der jüngeren Rechtsprechung.
Das Arbeitszeugnis wird oft als Visitenkarte für die Bewerbung auf einen Arbeitsplatz bei einem neuen Arbeitgeber bezeichnet. Zwar hat der Inhalt eines Arbeitszeugnisses nicht mehr den Stellenwert wie noch vor 15 oder 20 Jahren. Dennoch sinkt die Chance für eine erfolgreiche Bewerbung deutlich, wenn ein unzulängliches Arbeitszeugnis präsentiert wird - oder die Bewerbung ohne Arbeitszeugnis erfolgt. Ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer deshalb von erheblichem Interesse. Bei der Ausstellung des Arbeitszeugnisses gilt es für den Arbeitgeber, diverse Grundsätze zu beachten. An erster Stelle zu nennen sind hierbei die Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit.
Gesetzliche Grundlage
§ 630 BGB regelt allgemein die Verpflichtung zur Ausstellung eines Zeugnisses im Rahmen eines Dienstverhältnisses, dies mit dem Verweis auf § 109 GewO, sofern das Dienstverhältnis ein…
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