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Ford: Kuga-Probleme belasten CO2-Bilanz

21.10.2020 11:57 Uhr
Ford: Kuga-Probleme belasten CO2-Bilanz
Besitzer eines Ford Kuga Plug-in-Hybrids sollen das Fahrzeug derzeit nicht extern aufladen.
© Foto: Ford

Eigentlich ging Ford davon aus, den EU-Flottengrenzwert aus eigener Kraft erfüllen zu können. Doch wegen eines Auslieferungsstopps von Plug-in-Hybridmodellen wird daraus nichts. Jetzt soll das CO2-Pooling helfen.

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Der Auslieferungsstopp beim Plug-in-Hybridmodell Kuga erschwert Ford die Einhaltung der neuen CO2-Vorgaben der EU. Ford sei eigentlich davon ausgegangen, die EU-Vorgaben für den CO2-Flottengrenzwert aus eigener Kraft zu erfüllen. Doch die aktuellen Probleme beim Kuga hätten dem Autobauer einen Strich durch die Rechnung gemacht, sagte ein Unternehmenssprecher am Mittwoch. Zuvor hatte bereits der "Kölner Stadt-Anzeiger" darüber berichtet.

Um drohende, hohe Geldbußen zu vermeiden, will der Konzern deshalb nun einem "offenen Pool" mit anderen Herstellern beitreten, die mit ihren Pkw-Neuzulassungen unter dem ab diesem Jahr vorgeschriebenen C02-Flottengrenzwert von durchschnittlich 95 Gramm pro gefahrenem Kilometer liegen. Der Flottengrenzwert bezieht sich auf den Durchschnitt aller verkauften Fahrzeuge eines Herstellers. "Ford hat die Emissionsziele der EU immer erfüllt und wird dies auch weiterhin tun", betonte der Konzern.

Der Hintergrund: Wegen der Gefahr von Fahrzeugbränden hatte Ford kürzlich einen Auslieferungsstopp für das Hybridmodell Kuga verhängen müssen (wir berichteten). Für die CO2-Bilanz des Autobauers hatte das gravierende Auswirkungen, denn die Plug-in-Hybride senken rechnerisch den Flottenverbrauch deutlich.

Nun soll die Pool-Lösung doch noch das Erreichen der EU-Vorgaben ermöglichen. Als Partner für eine Poolbildung kämen unter anderem die PSA-Gruppe mit Peugeot, Citroën und Opel oder auch Volvo infrage, die nach einer Analyse des europäischen Umweltdachverbandes Transport & Environment bereits im ersten Halbjahr das CO2-Durchschnittsziel erreichten. (dpa)

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KOMMENTARE


Mr.M

21.10.2020 - 19:43 Uhr

Pooling gehört sich verboten, wenn die Firmen rechtlich getrennt sind und nicht unter einen Konzerndach agieren. Wer es aus eigener Kraft nicht schafft, sollte eben die Strafe bezahlen, das wäre konsequent. Dies bedeutet ja auch eine Verzerrung des Marktes. Die Hersteller hatten jahrelang Zeit sich auf das Thema einzustellen.


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