Bidirektionales Laden: Bundestag macht Stromhandel mit E-Autos attraktiver

14.11.2025 14:12 Uhr | Lesezeit: 1 min
Mercedes-Benz GLC an einer Ladestation
Die Hürden für bidirektionales Laden schwinden.
© Foto: Mercedes-Benz

Wer geladenen Strom aus dem Elektroauto zurück ins Netz speisen wollte, muss bislang doppelt Steuer und Netzentgelt zahlen. Das soll sich ändern.

Der Bundestag hat ein Gesetzespaket zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen, das auch den Weg für wirtschaftlich attraktives bidirektionales Laden von Elektroautos freimachen soll. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. 

Mit dem "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" wird unter anderem geregelt, dass Strom, der aus dem Netz in stationäre oder mobile Speicher geladen und zeitversetzt wieder in dasselbe Netz eingespeist wird, weitgehend von Netzentgelten und in einigen Fällen auch von der Stromsteuer freigestellt wird. Bislang galten Fahrzeuge nicht als Speicher und wurden beim Vehicle-to-Grid-(V2G)-Einsatz doppelt mit Netzentgelten und Stromsteuer belastet: sowohl beim Laden als auch bei der Rückspeisung. 

Voraussetzung: eigene Photovoltaikanlage 

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßte den Beschluss. Die Abschaffung der Doppelbelastung seien wichtige Schritte, um das bidirektionale Laden für Verbraucher attraktiver zu machen und den Markthochlauf der Elektromobilität zu stärken. Kritisch bewertet der Verband allerdings, dass die Abschaffung der stromsteuerlichen Doppelbelastung im Anwendungsfall V2G zunächst auf Nutzer mit eigener Photovoltaikanlage begrenzt bleibt. 

Nach VDA-Angaben haben alle deutschen Hersteller bereits bidirektionale E-Fahrzeuge im Angebot, über 20 Modelle sind in Deutschland grundsätzlich für das Rückspeisen vorbereitet. Studien wie eine Analyse von Agora Verkehrswende sehen bis 2030 ein Erlöspotenzial von bis zu 500 Euro pro Jahr und Fahrzeug.


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