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Diesel-Pkw ohne Rußfilter werden teurer

30.11.2006 19:07 Uhr
Spätestens zum 1. April 2007 soll die neue Regelung in Kraft treten.

Ab April 2007 müssen Halter 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum zusätzlich ausgeben

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Besitzer von neuen und alten Diesel-Fahrzeugen ohne Rußpartikelfilter müssen vom 1. April 2007 an einen Aufschlag auf die Kfz-Steuer zahlen. Dieser Malus ist vier Jahre lang bis zum 31. März 2011 fällig, wie das Bundesumweltministerium am Donnerstag nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs über die Diesel-Rußfilter-Förderung vom Vorabend mitteilte. Der Aufschlag beträgt 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum und kostet damit bei den verbreiteten 1,9- oder 2,0-Liter-Diesel-Fahrzeugen insgesamt bis knapp 100 Euro. Wer dagegen seinen Gebrauchten mit Rußfilter nachrüstet, bekommt einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro. "Wer klug ist und etwas für die Umwelt tut, spart damit mehr als 400 Euro", sagte Verkehrsexperte Gerd Lottsiepen vom Verkehrsclub Deutschland. "Er muss damit nur ein Drittel der 600 Euro Einbaukosten für den Rußpartikelfilter aufbringen." Das geplante Inkrafttreten des Gesetzes jetzt erst zum 1. April 2007 entsteht durch das Hinausschieben des Gesetzgebungsprozesses. Nachdem sich Bund und Länder nach jahrelangem Streit erst kürzlich auf einen Kompromiss verständigt hatten, war die Unionsfraktion dem Regierungswunsch eines verkürzten Gesetzgebungsgangs nicht gefolgt. Sie begrüßte jetzt den Entwurf, will aber auch noch eine Förderregelung für Behinderte ins Gesetz einbauen, wie ihr finanzpolitischer Sprecher Otto Bernhardt mitteilte. Schwerbehinderte sind zwar bereits von Kfz-Steuern entlastet, hätten damit aber damit keinen zusätzlichen Anreiz zur Nachrüstung ihres Autos. Grüne und Umweltverbände kritisierten die Regelungen als zu spät und schwach, während der Automobilclub ADAC den Steuer-Malus für nicht nachgerüstete Fahrzeuge zurückwies. Nach ersten Plänen geht die Bundesregierung auch für das neue Jahr von einer nötigen Fristverkürzung aus, um das Inkrafttreten am 1. April zu erreichen. Dazu müsste der Bundesrat den ersten Durchgang noch am 15. Dezember dieses Jahres starten und die gesamten Beratungen am 16. Februar mit seinem zweiten Durchgang abschließen. (dpa)

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