Jährliche HU für ältere Autos: EU-Rat erteilt Plänen Absage

04.12.2025 13:57 Uhr | Lesezeit: 3 min
Hauptuntersuchung TÜV SÜD
Die EU-Verkehrsminister sehen keine Notwendigkeit für eine jährliche HU-Pflicht für ältere Fahrzeuge.
© Foto: TÜV SÜD

Die EU-Kommission will für ältere Fahrzeuge eine jährliche Hauptuntersuchung einführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nun hat sich der Ministerrat dagegen ausgesprochen. Wie geht es weiter?

Der Rat der Europäischen Union hat sich gegen eine jährliche Hauptuntersuchung (HU) für ältere Fahrzeuge ausgesprochen – eine Entscheidung, die europaweit für Entspannung sorgt. Die Mitgliedstaaten folgen damit nicht dem Vorschlag der EU-Kommission, der eine HU im Jahresrhythmus für ältere Pkw und Nutzfahrzeuge vorgesehen hatte. Aus Sicht der Länder fehle es dafür an technischer und sicherheitsrelevanter Notwendigkeit. 

Der ADAC sieht den Beschluss als klares Signal für Augenmaß. "Die jährliche HU für ältere Fahrzeuge würde für Autofahrerinnen und Autofahrer erhebliche Belastungen bedeuten, obwohl ein jährlicher Turnus aus Sicht der Fahrzeugtechnik und der Verkehrssicherheit nicht notwendig ist", sagte Technikpräsident Karsten Schulze am Donnerstag laut einer Mitteilung. Dass der Rat der EU den Vorschlag der Kommission ablehnt, sei ein wichtiges Signal. 

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass alle Autos und Transporter, die mindestens zehn Jahre alt sind, künftig jedes Jahr zur HU müssen. Bislang ist das nur alle zwei Jahre nötig.

Auch bei einem zweiten Punkt folgt der Ministerrat einem pragmatischen Kurs: Der Wegfall des 2G/3G-Mobilfunknetzes soll beim eCall-Notrufsystem künftig keinen HU-Mangel darstellen. Viele Fahrzeuge nutzen noch die alten Standards – die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Halterinnen und Halter.

Kritik kommt vom Automobilclub jedoch bei einem anderen zentralen Thema. Der Rat befürwortet – wie zuvor die EU-Kommission – eine separate Messung von Stickoxiden (NOx). Nach Ansicht des ADAC ist das unnötig und teuer. Die im Fahrzeug verbauten Sensoren lieferten bereits heute verlässliche Werte, eine zusätzliche Prüfung würde vor allem für Verbraucher Mehrkosten bedeuten.

Ganz abgeschlossen ist das Verfahren nicht: Das EU-Parlament will erst im April 2026 seine Position festlegen. Erst danach können die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission beginnen, an deren Ende eine finale Fassung des Gesetzes stehen soll.


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