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Unfall "gesichert": Blackbox fürs Auto ab 2024 Pflicht

22.05.2023 16:32 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die Daten-Blackbox eines Pkw ist im Airbag-Steuergerät verbaut. Sie gibt u.a. Auskunft darüber, wie schnell mit welcher Drehzahl und welchem Lenkwinkel das Fahrzeug unmittelbar vor Eintritt eines Unfalls bewegt wurde. In gut einem Jahr wird sie Pflicht für alle neuzugelassenen Fahrzeuge.
© Foto: Presse + PR Pfauntsch

Nach Jahren der Pro- und Contra-Diskussion wurden jetzt Fakten geschaffen: Ab dem 7. Juli 2024 wird der sogenannte Event Data Recorder für alle neu zugelassenen Fahrzeuge zur Pflicht. Damit werden auch Unfälle für Sachverständige und Gerichte wieder "sichtbar", wenn es der Schadenfall erforderlich macht.

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Flugzeuge besitzen längst eine sogenannte "Blackbox", aus der Ereignisse vor und kurz nach einem Absturz ausgelesen werden können. Auch für Autos kommt ein derartiges Gerät zum Einsatz: Der "Event Data Recorder" (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 7. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Der ADAC gibt einen Überblick, was der EDR kann und wie es mit dem Datenschutz aussieht.

Datenaufzeichnung vor und nach einem Crash

Die Aufgabe des EDR liegt darin, ein besseres Verständnis über einen Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten zu bekommen. Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen – diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet. Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst.

Richter und Staatsanwalt können das Auslesen anordnen

Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die OBD-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen. Dies geschieht in der Regel bei Unfällen mit schweren Personenschäden oder Toten.

Unfallrekonstruktion ergänzen, nicht aber ersetzen

Die Daten aus dem EDR sollten jedoch nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden. Vielmehr dienen sie als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. So können sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich. (fi/wkp)

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