Bewertungen historischer Fahrzeuge sind für Versicherer, Händler und Sammler ein sensibles Thema – denn oft hängt viel vom Gutachten ab. Doch bislang fehlte eine einheitliche Grundlage, an der sich Kfz-Sachverständige orientieren konnten. Mit der neuen Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2.1 schafft der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) nun klare Anforderungen für Gutachten rund um klassische Fahrzeuge.
Die Richtlinienreihe VDI‑MT 5900 "Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr" definiert, über welche fachlichen Kompetenzen die Gutachter verfügen müssen. Erste Überlegungen zu einem solchen Qualifikationsrahmen reichen bis in die 1970er zurück. In den vergangenen Jahren trieb vor allem der Münchner Arbeitskreis für Straßenfahrzeuge (MAS) das Thema voran und lieferte wesentliche Impulse für eine systematische Ausgestaltung.
Historische Fahrzeuge rücken in den Fokus
Die Richtlinienreihe ist modular aufgebaut und umfasst acht Blätter, die von grundlegenden Qualifikationsanforderungen bis zu Spezialgebieten wie Crashversuchen in der Unfallrekonstruktion reichen. Bereits beim Deutschen Verkehrsgerichtstag 2025 war Blatt 2 als "geeignete Grundlage für Ausbildung, Qualifizierung und Gesetzgebung" eingestuft worden.
Mit dem neuen Blatt 2.1 "Klassische Fahrzeuge" rückt der VDI nun den Bereich der historischen und modernen Liebhaberfahrzeuge stärker in den Fokus. Der Begriff "klassische Fahrzeuge" wurde den Angaben zufolge bewusst gewählt, um neben Oldtimern auch jüngere Sammlermodelle zu berücksichtigen. Die fachlichen Vorarbeiten stammen von Frank Oesterle, Präsidiumsmitglied des MAS. Zur Vorsitzenden des neuen Gremiums wurde die international renommierte Restauratorin Gundula Tutt gewählt, Oesterle fungiert als ihr Stellvertreter.
Breites Expertennetzwerk beteiligt
Im zuständigen Ausschuss arbeiten Experten aus zahlreichen Bereichen der Oldtimer- und Kfz-Branche zusammen – darunter Sachverständige, Juristen, Historiker, Kuratoren und Versicherungsspezialisten. Mitgewirkt haben unter anderem Classic Data, die Initiative Kulturgut Mobilität (IKM), IQ‑Zert und ZAK‑Zert, MAS, BVSK, TÜV Rheinland/FSP, GTÜ sowie die Branchenverbände VDA und ZDK. Ziel ist es, einheitliche und belastbare Qualitätsmaßstäbe für Gutachten zu schaffen.
Was Sachverständige künftig können müssen
Die Richtlinie legt detailliert fest, welche Kompetenzen Kfz-Sachverständige im Bereich klassischer Fahrzeuge nachweisen sollten. Dazu gehören unter anderem:
- sichere Identifizierung des Fahrzeugs
- Bewertung historischer Dokumente und Quellen
- Kenntnisse des Zulassungsrechts
- Marktkenntnisse und Wertermittlung
- technisches Wissen zu Materialien, Fertigung und Reparatur verschiedener Epochen
- Bewertung von Originalität, Zustand und Schäden
- Festlegung geeigneter Reparatur- und Restaurierungsmethoden
- gerichtsfeste Gutachtenerstellung
- einheitliche Fachterminologie
- berufsethische Grundsätze
Strikte Trennung von Weiterbildung und Zertifizierung
Zentral ist laut VDI außerdem die klare Trennung zwischen Qualifizierung und Weiterbildung einerseits sowie Prüfung und Zertifizierung andererseits. Letztere dürfen ausschließlich von unabhängigen, von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierten Stellen vorgenommen werden. "Die DAkkS prüft und überwacht im gesetzlichen Auftrag die fachliche Kompetenz von Laboratorien sowie Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen nach anerkannten Normen. Sie ist die einzige Institution in Deutschland mit diesem gesetzlichen Mandat", heißt es.