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AUTOHAUS SteuerLuchs: Drittes Corona-Steuerhilfegesetz

24.02.2021 09:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: RAW-Partner

Die Regierungsfraktionen aus CDU/CSU und SPD haben den Entwurf des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes in den Bundestag eingebracht. Folgende Eckpunkte sind enthalten.

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Erweiterter Verlustrücktrag

Unternehmern mit coronabedingten Verlusten sollen durch einen erweiterten Verlustrücktrag unterstützt werden. Sie sollen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen können. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln – auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro bei einer Zusammenveranlagung.

Kinderbonus

Familien erhalten wie schon im vergangenen Jahr einen Kinderbonus. Der Zuschlag auf das Kindergeld soll einmalig 150 Euro betragen. Er wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Für jedes Kind, für das für den Monat Mai 2021 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, soll für den Monat Mai 2021 der Einmalbetrag gezahlt werden. Kinder, für die im Mai 2021 kein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden ebenfalls berücksichtigt, wenn für sie in einem anderen Monat des Jahres 2021 ein Kindergeldanspruch besteht.

Für den Einmalbetrag sollen ansonsten grundsätzlich alle Vorschriften gelten, die auch für das – monatlich gezahlte – steuerliche Kindergeld maßgebend sind. So kann etwa nach § 64 EStG für jedes Kind nur einem Berechtigten das Kindergeld und damit auch der Einmalbetrag gezahlt werden.

Es ist ausdrücklich geregelt, dass die Zahlung der Einmalbeträge beim steuerlichen Familienleistungsausgleich zu berücksichtigen sind.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Befristet bis Ende Juni 2021 gilt für Speisen in Cafés und Restaurants der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Auf Grund der monatelangen Schließungen der Gastronomie soll der Steuersatz von sieben Prozent für Speisen bis Ende 2022 zur Anwendung kommen. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz.

Weitere Maßnahmen

Einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro sollen nun auch erwachsene Grundsicherungsempfänger bekommen. Für plötzlich in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.

Das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" wird verlängert. Dazu wird ein Anschlussprogramm mit einer Ausstattung von einer Milliarde Euro aufgelegt.

Hinweis:

Nach der ersten Beratung im Bundestag, beraten derzeit die Ausschüsse über das Gesetz.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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