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AUTOHAUS SteuerLuchs: Neuer KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

15.04.2020 09:00 Uhr
AUTOHAUS SteuerLuchs: Neuer KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Lux-Krönig und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: RAW-Partner

Nach dem grünen Licht aus Brüssel können kleine und mittelgroße Unternehmen vom 15. April an den Schnellkredit der staatlichen Förderbank beantragen.

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Die Bundesregierung hat mittelständischen Unternehmen in der Corona-Krise weitere Unterstützung im Rahmen von Sonderkrediten zugesagt. Das sind die Eckpunkte des Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern.

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständi­sche Unternehmen jetzt den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzu­sage zu erhalten.

Eckpunkte:

=> Förderkredit für Investitionen (z.B. Anschaffung von Maschinen) und Betriebsmittel (laufende Kosten wie Mieten, Gehälter oder Warenlager, etc.)

=> für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind

=> Maximaler Kreditbetrag, bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019

  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro

=> bis zu zehn Jahre Laufzeit, auf Wunsch bis zu 2 Jahre tilgungsfrei

=> 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW

=> keine Risikoprüfung durch die Hausbank/ Sparkasse

=> im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 muss ein Gewinn erzielt worden sein

Ab dem 15. April 2020 kann der KfW-Schnellkredit über die Sparkasse oder Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kfw.de/

Hinweis:

Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen. Wir bitten um ihr Ver­ständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Voll­ständigkeit der be­reitgestellten Informationen übernehmen können.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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