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AUTOHAUS SteuerLuchs: Zweites Entlastungspaket für Energiekosten

06.04.2022 09:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Zweites Entlastungspaket für Energiekosten
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt von RAW-Partner.
© Foto: RAW-Partner

Ende März hat sich die Bundesregierung auf ein zweites Entlastungspaket für Energie­kosten geeinigt - damit reagiert die Ampel-Koalition auf die zuletzt stark gestiegenen Gas- und Spritpreise. Der Überblick:

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Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe

Befristet für drei Monate soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindest­maß abgesenkt werden, um Pendler und Firmen zu entlasten. Das mache bei Benzin 30 Cent und bei Diesel 14 Cent pro Liter aus, rechnete Bundesfinanzminister Christian Lindner vor.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Koalition will zudem bundesweit für 90 Tage ein Ticket für neun Euro pro Monat für den Öf­fentlichen Personennahverkehr einführen. Dazu sollen die Länder entsprechende Mittel be­kommen. Wie das Ticket genau funktionieren soll und wann es kommt, ist aber derzeit offen, ebenso die Frage, wie man mit Inhabern von Monats- oder Jahreskarten umgeht.

Energiepreispauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige

Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro erhalten. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zu­schuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Ob oder wie auch Rentner oder Menschen mit einem steuerfreien Minijob profitieren sollen, ist noch offen.

Einmalbonus zum Kindergeld

Zur Abfederung besonderer Härten für Familien soll schnellstmöglich für jedes Kind ergän­zend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen aus­gezahlt werden. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Empfänger von Sozialleistungen

Die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen soll um 100 Euro pro Person erhöht werden.

Klimageld über die Steuer-ID

Mit dem Klimageld sollen staatliche Einnahmen aus dem CO2-Preis im Verkehrs- sowie Wärmebereich an die Bürger zurückgegeben werden. Der Preis steigt in den kommenden Jahren stetig an, damit steigen die Benzin- und Dieselpreise sowie Kosten fürs Heizen mit fossilen Energieträgern. Das Klimageld soll möglichst noch dieses Jahr ausbezahlt werden.

Mehr Energieeffizienz

Ab dem Jahr 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Ener­gien betrieben werden - im Koalitionsvertrag war das bisher zum 1. Januar 2025 vorgesehen. Es soll zudem der Rahmen dafür geschaffen werden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen können. Außerdem soll eine große Wärmepumpen-Offensive gestartet werden.

Ab 2023 soll im Wohnungsbau zudem der Effizienzstandard EH55 gelten.

Hinweis:

Wann die einzelnen Maßnahmen umgesetzt werden können, steht noch nicht fest.


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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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