E-Auto-Prämie: Genaue Förderregeln für PHEV weiter unklar

26.01.2026 11:27 Uhr | Lesezeit: 2 min
Skoda Kodiaq PHEV (2026)
PHEV: Förder-Details werden noch erarbeitet 
© Foto: Skoda

Wer ein Plug-in-Hybridauto kaufen will, kann noch nicht sicher mit einer staatlichen Prämie rechnen. Welches wichtige Detail zur Förderung noch offen ist.

Wer zur Anschaffung eines Plug-in-Hybridautos (PHEV) auf die neue Kaufprämie der Bundesregierung setzt, kann sich nicht unbedingt auf die Förderung verlassen. Unklar ist nach Angaben des Umweltministeriums nämlich noch, welche Bemessungsgrenze für einen wichtigen Richtwert gelten soll. Zuvor hatte die Zeitschrift "auto motor und sport" darüber berichtet. 

Förderung soll rückwirkend gelten 

Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte zu Wochenbeginn Details der neuen Förderung für Elektroautos vorgestellt. Auch für PHEV und Fahrzeuge mit "Range Extender" (REEV) soll es Geld geben. Range Extender sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen. 

Möglich ist für diese Autos eine Unterstützung zwischen 1.500 und 4.000 Euro vom Staat, je nach persönlichen Umständen und Fahrzeugart. Reine Elektroautos werden stärker unterstützt. Anträge werden wohl erst im Mai möglich werden, wenn die nötige Internet-Plattform steht. Die Förderung soll aber rückwirkend für Autos gelten, die ab Jahresanfang zugelassen wurden. 

Details werden noch erarbeitet 

Plug-in-Hybride und Autos mit Range Entender sind nur förderfähig, wenn sie nicht mehr als 60 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben. Die Förderrichtlinie werde nun ausgearbeitet und solle bis Ende Februar fertig sein, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zu den noch festzulegenden Details gehöre auch die Bemessungsgrenze für die elektrische Reichweite. 

Testverfahren bildet verschiedene Fahrsituationen ab 

Der CO2-Ausstoß von Fahrzeugen wird auf dem Prüfstand im WLTP-Testverfahren ermittelt (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure). Dabei gibt es verschiedene Kategorien, je nachdem, was erfasst wird. Unklar ist nun, ob der kombinierte Wert als Grundlage dienen soll. Dieser bildet der Zeitschrift zufolge auch längere Benziner-Fahrten zum Beispiel auf der Autobahn ab. Alternative wäre demnach der WLTP-Wert, der Emissionen im Stadtverkehr erfasst, wo Nutzer eher den schadstoffarmen Elektroantrieb nutzen dürften.

Die Obergrenze von 60 Gramm CO2 pro Kilometer dürfte leichter zu erreichen sein, wenn der Wert für den Stadtverkehr als Grundlage dient – damit wären also potenziell mehr Modelle förderfähig.

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