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LOI für Stellantis-Partner: Händlerverbände geben Handlungsempfehlung

28.07.2021 16:45 Uhr | Lesezeit: 4 min
Stellantis Außensignalisation; Stellantis-Logo
Stellantis fordert von seinen Händlern eine Einverständniserklärung zum neuen Händlervertrag. Was in dem Vertragswerk im Detail steht, wissen die Händler aber nach wie vor nicht. 
© Foto: Groupe PSA, Direction de la communication

Seit Mitte Juli wissen die Händler der Stellantis Marken, mit wem der Konzern weiter zusammenarbeiten will. Die Händlerverbände empfehlen, die Absichtserklärungen nur mit Zusatz zu unterschreiben.

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Seit einigen Tagen wissen die Händler der Stellantis Marken, mit wem der Konzern weiter zusammenarbeiten will. Sie erhielten eine Absichtserklärung, neudeutsch: Letter of Intent (LOI). Damit hat die wochenlange Unsicherheit nach der Kündigung Ende Mai mit Wirkung zum 31. Mai 2023 ein Ende. Aber nur zum Teil, denn zu welchen Konditionen und unter welchen Vertragsbedingungen die zukünftige Zusammenarbeit steht, wissen die Händler immer noch nicht. Bis zum 30. September sollen sie aber eine Einverständniserklärung unterschreiben. Manche müssen als Bedingung auch bis zum 31. Oktober einen Maßnahmenplan vorlegen, mit dem sie aufzeigen, wie sie eine Verbesserung ihres Marktanteils, ihrer Kundenzufriedenheit und/oder ihres Elektrofahrzeuganteils erreichen wollen.

Vorbehalt formulieren

Wegen der Unsicherheiten rät der Anwalt des Opel-Händlerverbandes (VDOH), Uwe Heymann, im Rundschreiben des VDOH vom 27. Juli dazu, die jetzt geforderten Einverständniserklärungen mit einer Ergänzung zu versehen. Im Wesentlichen geht es darum zu verdeutlichen, dass die Unterschrift vorbehaltlich – wörtlich: "unter der auflösenden Bedingung" der "einschränkungslosen Zustimmung" zu - den genauen neuen Vertragsinhalten, Vertriebsformaten und Vertriebskonditionen erfolgt. Der genaue Wortlaut wurde den VDOH-Mitgliedern mitgeteilt. Auch für die Händler, die noch Auflagen erfüllen müssen, gibt es einen Vorschlag zur Vorgehensweise.

Der Verband Deutscher Citroen-, DS und Peugeot Vertragspartner (VCDP) empfiehlt ebenfalls eine Ergänzung der Rückmeldung, um den Händlern zu ermöglichen, von der Erklärung Abstand zu nehmen, sollten die noch nicht bekannten Details der Vertragsannahme entgegenstehen. Verbandsanwalt Uwe Brossette sagt hierzu: "Die Händler sollten Stellantis auf ihr Recht zur Neubewertung hinweisen. Es ist keinem Händler zuzumuten, die Katze im Sack zu kaufen. Erst wenn alle Details auf dem Tisch liegen, kann eine verbindliche Entscheidung erfolgen." Auf der Mitgliederversammlung des VCDP am 15. September werden die Vertragskündigung und die neuen Verträge sicherlich ein Schwerpunktthema sein.

Stellantis-Händlerverband gefordert

Auch der Alfa Romeo und Jeep Händlerverband ist laut Präsident Peter Jakob derzeit mit seinem Verbandsanwalt in Kontakt, um eine entsprechende Handlungsempfehlung herauszugeben. Jakob fordert in diesem Zusammenhang, dass sich die einzelnen Händlerverbände nunmehr zu einem Stellantis-Händlerverband zusammenschließen sollten, um geschlossen mit den Herstellerverantwortlichen verhandeln zu können.

Mandat absichern

Alle Händlerverbände hoffen darauf, mit den Herstellervertretern konstruktiv und sachlich über die neuen Verträge verhandeln zu können (wir berichteten). Zur Sicherheit bittet der VDOH seine Mitglieder in dem Rundschreiben vom 27. Juli nochmals um ein schriftliches und geschlossenes Mandat für die Verhandlungen. Die Händler sollen eine verbindliche Erklärung abgeben, dass der VDOH-Vorstand die Verhandlungen im Namen des VDOH insbesondere aber auch seiner Mitglieder ausschließlich führt und dass aus dem Mitgliederkreis keine Unterschriften unter Verträge erfolgen, solange dies durch den VDOH-Vorstand nicht empfohlen oder freigestellt ist.

Agenturkonditionen klären

Im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit und für die Amortisation der anstehenden Investitionen halten die von AUTOHAUS befragten Händler vor allem die Höhe der zukünftigen Agenturprovision für entscheidend. Denn Stellantis hat bereits angekündigt, dass für den Nutzfahrzeug- und den Premiummarkenvertrieb (DS, Alfa Romeo, Lancia) ab Mai 2023 ein Kommissionsagentensystem eingeführt werden soll. Bei den Pkws soll dies europaweit ab 1. Januar 2027 gelten. Schon jetzt laufen Probephasen in Belgien, den Niederlanden und Österreich.

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KOMMENTARE


Christel und Fritz Asbeck

28.07.2021 - 00:00 Uhr

Hallo nochmals KEINE Verträge unterschreiben. Alle Händlerverträge sind Knebelungsversuche!! Das HGB reicht völlig aus für die Beziehungen zwischen Herstellern und Händlern. NICHT unterschreiben, das Leben geht auch ohne Hänlerverträge weiter. War Jahrzehnte Handelsrichter und weiß deshalb, dass die Gesetze völlig ausreichen. Also tapfer aussitzen. Mit kollegialen Grüßen Fritz Asbeck


Annotator

29.07.2021 - 14:26 Uhr

Und trotzdem werden fast Alle wieder unterschreiben!


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