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Renault/Dacia Partnerverband: Nicht zur Unterschrift drängen lassen

29.11.2022 16:50 Uhr | Lesezeit: 4 min
© Foto: picture alliance / imageBROKER | Karl F. Schöfmann

Renault möchte, dass die Vertragspartner bis morgen den neuen Händlervertrag unterschreiben, obwohl noch wesentliche Anlagen fehlen. Auf der Jahreshauptversammlung des VDRP am Samstag haben die anwesenden Mitglieder das nahezu einstimmig abgelehnt.

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Warum die Eile? Das ist den meisten Renault-Vertragspartnern nicht klar. Nachdem die 25 größten Händler der Marke bereits vor einigen Wochen gemeinsam entschieden haben, den vorliegenden Vertragsentwurf nicht unterschreiben zu wollen, weil noch wichtige Anlagen fehlen, zogen die Mitglieder des Verbandes Deutscher Dacia und Renault Partner (VDRP) am Samstag auf ihrer Jahreshauptversammlung in Frankfurt mehrheitlich nach. Auch nicht anwesende Mitglieder schlossen sich dem Votum mit einer Vollmacht an. Denn eigentlich ist noch genug Zeit für Verhandlungen: Der aktuelle Renault- und Dacia-Vertrag wurde vom Importeur flächendeckend zum 31. Oktober 2024 gekündigt – gilt also noch fast zwei Jahre.

Fehlende Unterlagen

Einen Vertrag zu unterschreiben, bei dem noch wesentliche Anlagen fehlen, ist für den Handel ein großes Risiko. Bei Renault fehlen zum Beispiel nach Angaben des VDRP noch die Zahlungs- und Lieferbedingungen, die Jahresanlagen zum Margensystem Neuwagen und zum Rabattsystem Ersatzteile.

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Außerdem werden im vorliegenden Vertragsentwurf für die beiden Marken vom Partnerverband noch zahlreiche Themen beanstandet, die aus seiner Sicht kartellrechtlich nicht wirksam sind. Hier nur die Stichworte dazu: Direktvertrieb, Gebrauchtwagen, Selektionskriterien, Kundendaten und Ausgleichsanspruch sowie Mitsprache des Händlers bzw. VDRP. Die Mitglieder beauftragten deswegen den Verband, weiter mit der Renault Deutschland AG (RDAG) zu verhandeln. Für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, wurde der VDRP gleichzeitig bevollmächtigt, gerichtliche Schritte einzuleiten und durchzuführen.

Harte Linie

RDAG fährt derzeit offenbar eine harte Linie gegenüber dem Handel. Im November wurde zum Beispiel bereits ein Margensystem für 2023 vorgestellt, ohne mit dem VDRP darüber zu verhandeln, obwohl die aktuelle Kooperationsvereinbarung noch Gültigkeit hat. Insgesamt sieht das neue Margensystem eine erhebliche Kürzung vor. Ein paar Beispiele für die Eingriffe: Der Volumenbonus für Kaufanträge aus 2022, die erst in 2023 bedient werden können, soll entfallen. In 2023 soll es generell keinen Volumenbonus mehr geben. Die Anforderungen an einen Qualitätsbonus in Höhe von 1,5 Prozent sind aufgrund rein subjektiver Bewertungen der Kunden in der vorgestellten Form laut Verband ebenfalls nicht akzeptabel. Die Interessenvertretung begrüßt zwar, dass der Volumendruck aus dem System genommen werden soll. Dass der Hersteller die Vertragsware nicht in ausreichendem Maße liefern kann, dürfe aber nicht zulasten des Händlernetzes gehen. Der vom VDRP unterbreitete Vorschlag, den Volumenbonus im Hinblick auf die angekündigte Liefersituation in 2023 abzusichern, sei von RDAG ohne Begründung abgelehnt worden, teilt der Verband mit.

Klage gegen Austral-Marge

Die oben genannten Themen sind aber derzeit nicht die einzigen Streitpunkte zwischen Handel und Importeur. Nachdem RDAG sich nicht an das mit dem Händlervertretung verabschiedete Gesamtpaket 2022 und das Margensystem für das neue Modell Austral gehalten hat, und auch im Nachgang zu der einseitigen Änderung der Marge für den Austral keine Einigung gefunden werden konnte, hat der Verband zwischenzeitlich Klage eingereicht. Der Verband rät den Mitgliedern die Differenzmarge gegenüber dem Importeur bzw. dem Haupthändler schriftlich geltend zu machen. Sonst würde auch ein positiver Ausgang des Klageverfahrens nicht zwangsläufig dazu führen, dass die zu wenig bezahlte Summe erstattet wird.


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