Der Umweltausschuss im Europaparlament hat sich für eine Lockerung des sogenannten Verbrenner-Aus ausgesprochen. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für einen entsprechenden Vorschlag, der die Entscheidung des gesamten Parlaments vorbereitet. Diese wird für Mitte Dezember erwartet. Der Abstimmung war eine Verständigung der Unterhändler mehrerer Fraktionen vorausgegangen. Parallel erarbeiten die 27 EU-Mitgliedstaaten derzeit ihre gemeinsame Position. Ohne eine Einigung des Parlaments und des Rats kann keine Änderung in Kraft treten.
Die Abgeordneten des Umweltausschusses wollen, dass der CO2-Ausstoß von Neuwagen in der EU bis zum Jahr 2035 um 87,5 Prozent im Vergleich zum Ausgangsjahr 2021 zurückgehen. Grundsätzlich sollen die Emissionen um 95 Prozent sinken - verbauen die Hersteller klimafreundlich hergestellten Stahl, dürfen sie aber um weitere 7,5 Prozentpunkte nach unten ausscheren, ohne Strafzahlungen fürchten zu müssen. Die Autoindustrie könnte damit weiter neue Verbrenner und Hybridfahrzeuge verkaufen.
Bislang ist vorgesehen, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Autos in der Europäischen Union zugelassen werden dürfen. Hintergrund ist das Ziel der EU, in den kommenden Jahren klimaneutral zu werden, also nur noch so viel CO2 auszustoßen, wie auch wieder gebunden werden kann.
VAD begrüßt Kurswechsel
Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) begrüßt die Entscheidung des Umweltausschusses. "Das ist ein gutes Signal für die Kunden, den Autohandel und die europäische Automobilindustrie", sagte VAD-Präsident Burkhard Weller laut einer Mitteilung. "Das Verbrennerverbot war noch nie eine gute Idee. Wir sehen gerade, dass die Elektromobilität rasant Fahrt aufnimmt. Das liegt aber nicht an politischem Zwang, sondern am Markt: bessere Modelle, attraktivere Preise und steigende Kosten für fossile Kraftstoffe. Das ist es, was für die Kunden zählt. Ich bin froh, dass sich im Europaparlament die Einsicht durchgesetzt hat, dass Flexibilität und Technologieoffenheit besser sind als Zwang und Quoten. Jetzt brauchen wir schnell endgültige Klarheit. Die Kunden wollen wissen, worauf sie sich einstellen können."
Der VAD setzt sich dafür ein, den Gesetzentwurf in den weiteren Verhandlungen zu vereinfachen und stärker an den Bedürfnissen der Kunden auszurichten. "Angesichts der weltweiten Unsicherheiten brauchen wir auch nach 2035 Flexibilität. Nicht jeder Kunde kann oder will schon vollständig auf einen Verbrenner verzichten. Deshalb wäre ein CO₂-Flottengrenzwert von minus 90 Prozent ohne komplizierte Kompensations- und Anrechnungsverfahren die bessere Lösung", erklärte Weller.
Auch die geplanten indikativen Ziele für gewerbliche Fahrzeugflotten sieht der VAD kritisch. "Selbst unverbindliche Quoten verursachen zusätzliche Bürokratie. Wir brauchen sie nicht. Die Elektromobilität setzt sich durch, wenn das Angebot stimmt und die Kunden überzeugt sind." Darüber hinaus fordert der Verband, die Energieverbrauchskennzeichnung von Neuwagen vollständig zu digitalisieren. Mehrere Umfragen des VAD haben ergeben, dass die vorgeschriebenen physischen Verbrauchs- und CO₂-Labels am Fahrzeug für die Kaufentscheidung der Kunden kaum eine Rolle spielen. "Die Informationen müssen vollständig, übersichtlich und für jeden zugänglich im Internet verfügbar sein. Das wäre kundenfreundlicher, zeitgemäßer und würde den Autohandel von unnötiger Bürokratie entlasten", so Weller.