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60. Deutscher Verkehrsgerichtstag: "Deutschland soll Fahrradland werden"

23.08.2022 04:57 Uhr | Lesezeit: 6 min
60. Deutscher Verkehrsgerichtstag: "Deutschland soll Fahrradland werden"
Verkehrsgerichtstagspräsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger
© Foto: goslar.de

Mit 1.211 offiziell gezählten Teilnehmern lag der 60. Deutsche Verkehrsgerichtstag zwar "nur" bei etwa der Hälfte der Teilnehmer, die ansonsten in "guten" Zeiten nach Goslar strömten. Aber da war auch nicht Hochsommer und fast ganz Deutschland in Urlaub! Insofern waren die Veranstalter – nach zwei Jahren Corona – dennoch hochzufrieden.

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Schnee, Eis und "traditionelle" Kälte wie an den seit 1962 jeweils Ende Januar obligatorischen Veranstaltungstagen zum Deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) gab es vergangene Woche in Goslar verständlicherweise nicht. Die 60. Auflage der im Verkehrsrecht wichtigsten Veranstaltung des Jahres fand bei durchweg 25 bis 35 Grad Außentemperaturen statt, die Teilnehmer konnten ihre ansonsten üblichen Wintermäntel, Schals und wetterfesten Schuhe getrost zu Hause lassen und in leichter Sommerkleidung in den Harz reisen. Die Corona-Pandemie – oder besser gesagt, die vorsorgliche Verschiebung des VGT auf einen erfahrungsgemäß "virensicheren" Sommermonat – haben es möglich gemacht.

61. VGT fest für 25.-27. Januar 2023 geplant

Diese Ausnahme soll nach dem Willen von VGT-Präsident Prof. Dr. Ansgar Staudinger aber auch für künftig eine bleiben, denn man rechne fest damit, dass der 61. Verkehrsgerichtstag wieder zu seinem angestammten Termin zurückkehren und vom 25. bis 27. Januar 2023 in Goslar stattfinden wird.

"Haftungsrecht aus der Zeit gefallen"

Zum Auftakt des diesjährigen "Sommer"-Verkehrsgerichtstages hat Staudinger das Haftungsrecht als "mittlerweile aus der Zeit gefallen" bezeichnet. Die landläufig übliche Unterscheidung zwischen Kfz, die schneller oder langsamer als 20 km/h fahren, müsse "grundlegend überdacht" werden, sagte er mit Hinweis auf die Gefährdungshaftung. Eine solche gelte für Fahrer bzw. Halter von Fahrzeugen, welche bauartbedingt maximal 20 km/h fahren können, nicht. Neben Krankenfahrstühlen betreffe dies auch viele landwirtschaftliche Fahrzeuge, aber insbesondere die stetig wachsende Zahl an E-Scootern, die sich inzwischen nicht nur als unfallträchtig herausgestellt haben, sondern auch über eine (zu) hohe Quote bei damit einhergehenden Personenschäden verfügen.

Nur für den Fall, dass den Nutzern dieser vom Grundsatz her eigentlich langsamen Vehikel auch mindestens eine Teilschuld nachgewiesen werde, könnten sie derzeit zur Haftung mit herangezogen werden. Diese gesetzliche Regelung spiegele aber die Entwicklung des Verkehrs nicht mehr wider, konstatierte Staudinger, der damit auch klar die Richtung für die Entscheidungsfindung im zuständigen Arbeitskreis VI vorgab.

Wissing: "Da läuft etwas grundlegend falsch"

Nach der Begrüßungsansprache der Goslarer Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner stieg Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) in seinen Plenarvortrag ein. Dabei gab er gleich eingangs ein klares Bekenntnis zum Fahrrad ab, das selbst die Rechtsexperten in dieser Deutlichkeit überraschte. Kritisch allerdings sah er die Tatsache, dass in vielen Orten die Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule vorgefahren werden. Wissing wörtlich: "Wenn Eltern ihre Kinder lieber mit dem Auto zur Schule bringen, anstatt sie auf's Fahrrad zu setzen, dann läuft etwas grundlegend falsch."

Wissing will nach seinen Worten alle Menschen, die den Wunsch hätten, vermehrt Rad zu fahren und auf andere Verkehrsmittel zu verzichten, unterstützen. Mit dem Satz "Deutschland soll Fahrradland werden" wurde das auch für den letzten Zweifler deutlich.

Parkhäuser für Rad als teures Wirtschaftsgut

Bei seiner Rede in der Kaiserpfalz zeigte er sich zudem als Freund von Interoperabilität verschiedener Verkehrsträger und -systeme. So will er beispielsweise den intermodalen Verkehr stärker fördern und begrüßt es, wenn Pendler mit dem Fahrrad zum Bahnhof und von dort mit dem Zug weiter zu ihrem Arbeitsplatz fahren.

"Fahrräder haben heutzutage einen anderen Wert als in der Vergangenheit", sagte Wissing. Deshalb seien beispielsweise an Bahnhöfen sichere Abstellmöglichkeiten in Form von Fahrradparkhäusern notwendig. Diese müssten schnell ausgebaut werden.

Vom übrigen Verkehr abgetrennte Radwege

Neben Parkhäusern müsse deshalb generell die Infrastruktur für den Radverkehr verbessert werden. Er sprach dabei von "in sich geschlossenen Netzen": Das wären dann Radwege, die idealerweise vom restlichen Verkehr komplett abgetrennt wären und somit auch deutlich weniger unfallträchtig seien. Ein für ihn "guter" Radweg besitze ohnehin eine Mindestbreite mindestens von 2,5 Metern pro Richtung, stellte Wissing in Bezug auf einen durch sein Ministerium geförderten Leitfaden für den Radverkehr fest.

VGT bewegt sich in Richtung Interoperabilität

Darüber hinaus müssten verschiedene Verkehrsmittel generell besser miteinander verknüpft werden – Stichwort erneut Interoperabilität. Dass sich der Verkehrsgerichtstag dieser Themenstellung in den kommenden Jahren öffnen und – neben der Schifffahrt – dann erstmals auch Themen zum Luft- und Bahnverkehr behandeln wolle, gefiel dem Minister erkennbar gut.

AK III zur "KI-Haftung" gestrichen

Nach der offiziellen VGT-Eröffnung in der Kaiserpfalz nahmen am Donnerstagnachmittag die Arbeitskreise (siehe auch die nachfolgenden Meldungen unserer heutigen Schadenmanager-Ausgabe) ihre zweitägigen Beratungen auf. Angemeldet hatten sich exakt 1.211 Teilnehmer aus mehreren europäischen Ländern. Kurzfristig ausgefallen war allerdings der Arbeitskreis III, der vielsagend mit "Haftung für künstliche Intelligenz im Straßenverkehr" überschrieben war.

Resolutionen fließen in Gesetzgebung ein

Am Freitagnachmittag endete der 60. VGT mit einer Pressekonferenz über die Beratungen der Arbeitskreise und der Bekanntgabe der darin getroffenen Resolutionen. Diese sind für die Politik zwar nicht verpflichtend, gelten aber dennoch als richtungsweisend, da die entsprechenden Empfehlungen in der Regel sehr ernst genommen werden und seit vielen Jahren auch in die Gesetzgebung aktiv mit einfließen.  (wkp)

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