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BVdP-Forderung: "Keine Sonderkonditionen bei Direktkunden!"

30.10.2023 04:55 Uhr | Lesezeit: 5 min
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Immer häufiger verlangen laut BVdP große Auftraggeber auch bei ungesteuerten Schäden die gleichen Abrechnungskonditionen, wie sie eigentlich nur für gelenkte Schäden vereinbart wurden. Das ist dem Verband immer mehr ein Dorn im Auge.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Der Bundesverband der Partnerwerkstätten in Deutschland (BVdP) wehrt sich gegen den Zugriff von Schadensteuerern auf Direktkunden der Betriebe. Sonderkonditionen dürfe es nur geben, wenn ein Reparaturauftrag auch tatsächlich gelenkt wurde.

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Der BVdP e.V. spricht klare Kante beim Thema Direktkundenregelung, die in den Anfangsjahren der Schadenlenkung vor gut 25 Jahren noch "eher eine untergeordnete Rolle" gespielt habe: Sonderkonditionen gab es ursprünglich nur für zugesteuerte Fälle. Ungesteuerte Aufträge dagegen wurden an die Schadenlenker zu den in den Betrieben ausgehängten Konditionen ohne Großkundenrabatt abgewickelt.

"Kosten schleichend den Werkstätten aufgebürdet"

Nun hat sich laut dem Werkstättenverband die Schadensteuerung in den letzten Jahren so entwickelt, dass der Anteil gesteuerter Schäden immer weiter zunahm, dafür aber das Direktkundengeschäft abnahm. "Damit einher ging zum Leidwesen der Partnerbetriebe schleichend eine negative Entwicklung, bei der die Kosten des Reparaturgeschäfts einseitig den Werkstätten aufgebürdet werden, denn viele Steuerer beanspruchen auch bei ungesteuerten Schäden die Konditionen, die für das gesteuerte Geschäft vereinbart wurden."

Ursprüngliche Mischkalkulation nicht mehr wirtschaftlich

Das Resultat dieser für die Partnerwerkstätten negativen Entwicklung sieht der BVdP in einem "Ungleichgewicht zu Ungunsten der Betriebe, denn die ursprünglich wirtschaftlich sinnvolle Mischkalkulation zwischen gesteuerten und ungesteuerten Schäden ging nicht mehr auf, obwohl die Reparaturpartner der Versicherer fleißig in Qualifikation, Technik und Service investierten". 

Rabatte ohne tatsächliche Leistung

Noch dazu gebe es "prägnante Unterschiede" bei der Abwicklung eines gesteuerten und eines ungesteuerten Unfallschadens. Während ein Direktkunde auf Seiten der Partnerbetriebe einen höheren Aufwand verursache, die Mitarbeiter intensiver binde und die entsprechende Instandsetzung eine längere Bearbeitung inklusive längerer Standzeiten erfordere, würden heute die Versicherer von den günstigen Konditionen der Schadensteuerung profitieren, "ohne überhaupt den Schaden in die Werkstatt eingesteuert zu haben".

Ungleichgewicht zu Lasten der Betriebe

Man müsse "hier ganz deutlich von einem Ungleichgewicht zu Lasten der Partnerbetriebe sprechen, was nichts mehr mit kooperativem Schadenmanagement zu tun hat". Die Direktkundenregelung sei deshalb "ein No Go und hat in der fairen Zusammenarbeit zwischen Werkstatt und Versicherer nichts zu suchen". Sonderkonditionen dürfe es nur dann geben, wenn es sich tatsächlich um einen gesteuerten Schaden handelt. Zumal es die Versicherungen selbst in der Hand hätten, "wie aktiv und erfolgreich sie das Thema Steuerung vermarkten".

Das "gebetsmühlenartig vorgetragene Argument", wonach Betriebe von der Schadensteuerung profitieren und Schäden reparieren würden, die sie sonst nicht repariert hätten, sei heute "nur die halbe Wahrheit". Die Betriebe haben sich laut BVdP "im Laufe der letzten 25 Jahre enorm weiterentwickelt und hohe Summen investiert". Das sei auch heute die Basis einer funktionierenden Schadenlenkung.

"Direktkundenregelung neu anpassen!"

"Nur durch hochwertige Reparaturen, überdurchschnittlichen Service und aktuelle Qualifikation stellen die Betriebe die Autofahrer:innen tagtäglich mehr als zufrieden und erarbeiten sich das Vertrauen Ihrer Kunden. Davon aber profitieren in einem hohen Maße die Versicherungen", so der Verband in seiner Kritik. Deshalb sei es "höchste Zeit und ein Gebot des fairen Umgangs" miteinander, das "Gleichgewicht wieder herzustellen und die Direktkundenregelung an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen".

"Ball liegt jetzt bei Versicherern"

Sollte das nicht der Fall sein, nehme man seitens der Versicherer einen "Verlust an Qualität und Ressourcen im Reparaturgeschäft in Kauf", der zuerst die Versicherer treffen werde. Natürlich müsse jeder Betrieb selbst entscheiden, mit wem und zu welchen Rahmenbedingungen eine Zusammenarbeit passt. "Wir erhalten allerdings schon jetzt viele Rückmeldungen von Betrieben, die ihre Ressourcen für das gesteuerte Geschäft überdenken müssen", heißt es dazu in einer aktuellen Presseverlautbarung des Werkstättenverbandes. Hier liege der "Ball bei den Versicherungen, diese Themen aufzugreifen und zu reformieren. Denn von Nichts kommt Nichts".

Es gibt auch noch weitere "Baustellen"

Das abschließende Fazit des BVdP lautet: "Wie wir schon seit geraumer Zeit fordern, gilt es, einige Baustellen in der Schadensteuerung zu schließen. Auch die kostenlose Ersatzmobilität, das Modell ,Stundenverrechnungssatz inklusive Lackmaterial' und noch einiges mehr gehören zu den alten Zöpfen, die abgeschnitten werden müssen, wenn Versicherer weiter von Kundenzufriedenheit, Qualität und Zuverlässigkeit profitieren wollen."    (fi/wkp)

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