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AUTOHAUS SteuerLuchs: Neuer Mindestlohn ab 1. Januar 2024

05.07.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Neuer Mindestlohn ab 1. Januar 2024
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner)
© Foto: RAW-Partner

Ende Juni hat die Mindestlohnkommission beschlossen, den Mindestlohn 2024 auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro zu erhöhen. Brisant: Der Beschluss wurde gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter gefasst.

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Zum 1. Januar 2024 soll der gesetzliche Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro angehoben werden. Zum 1. Januar 2025 soll eine nächste Anpassung, um weitere 41 Cent, somit auf 12,82 Euro erfolgen. Diesen Vorschlag hat die Mindestlohnkommission am 26. Juni 2023 bekannt gegeben. Die Bundesregierung muss diesen jedoch noch durch Verordnung verbindlich machen. Sollte der Vorschlag, wie eigentlich zu erwarten ist, so umgesetzt werden, müssen Sie daran denken, ab dem 1. Januar 2024 die wöchentliche Arbeitszeit für Minijobber anzupassen, damit die 520 Euro-Grenze eingehalten wird.

In der Regel legt die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre den neuen Mindestlohn fest. Lediglich die Erhöhung zum 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12,00 Euro wurde durch Gesetzesbeschluss der Ampelkoalition umgesetzt. Dabei entsprach ein Mindestlohn von 12,00 Euro ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland. Dies stellt eine Richtgröße der EU-Kommission für einen angemessenen Mindestlohn dar.

Für 2024 und 2025 entscheidet nun wieder die Mindestlohnkommission. Dabei setzt sich die Mindestlohnkommission jeweils aus drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie einem Vorsitzenden, bzw. Vorsitzende und zwei beratenden Wissenschaftlern zusammen. Bei einem Stimmenpatt entscheidet der Vorsitzende, bzw. die Vorsitzende.

Bei der diesjährigen Abstimmung gab es aber erhebliche Differenzen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. So wurde die Empfehlung nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt. Die Positionen hätten sehr weit auseinander gelegen, sagte die Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Christiane Schönefeld, bei einer Pressekonferenz in Berlin. Die Verhandlungen dauerten ihren Angaben nach bis in den frühen Montagmorgen des 26. Juni 2023. Angesichts stark gestiegener Verbraucherpreise hatten sich unter anderem Sozialverbände für eine Anhebung um zwei Euro auf 14 Euro ausgesprochen und auch darauf verwiesen, dass höhere Löhne später zu höheren Renten führen. Aus der Wirtschaft kamen dagegen Warnungen, dass die Unternehmen in einer schwierigen wirtschaftlichen Gesamtsituation nicht überfordert werden dürften.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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