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Händler-Kreativität bei E-Autoprämie: Wie es mit dem Umweltbonus noch klappt

29.11.2022 10:39 Uhr | Lesezeit: 2 min
Händler-Kreativität bei E-Autoprämie: Wie es mit dem Umweltbonus noch klappt
Den Umweltbonus gibt es nur für bereits zugelassene Autos.
© Foto: VW

Vor dem Antrag auf E-Auto-Prämie muss das betreffende Fahrzeug zugelassen werden. Dafür muss es aber nicht zwingend schon beim Händler oder Endkunden sein.

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Der Antrag auf E-Autoprämie kann auch schon vor der Auslieferung des Fahrzeugs gestellt werden. Wie die Fachzeitschrift "kfz-betrieb" unter Bezug auf den Kfz-Gewerbeverband ZDK berichtet, reicht den Zulassungsbehörden für eine Zulassung in der Regel die Vorlage des Fahrzeugbriefs, der sogenannten "Fahrzeugzulassungsbescheinigung, Teil II". Der ist per Post häufig deutlich schneller beim Händler als das Fahrzeug selbst. Lediglich bei Zweifeln an der Identität von Auto und Dokument kann die Behörde eine Prüfung ansetzen.  

Hintergrund ist die angespannte Liefersituation für Neuwagen. Zwar laufen die Werke der Hersteller wieder mehr oder weniger im Normalbetrieb, nun fehlen aber Transportkapazitäten – auch weil viele Berufskraftfahrer aktuell im Ukraine-Krieg kämpfen. Für die Beantragung des Umweltbonus ist allerdings eine Zulassung vor Jahresende notwendig. Wird ein E-Auto oder ein Plug-in-Hybrid erst 2023 zugelassen gibt es weniger beziehungsweise gar kein Geld vom Staat.  

Der Trick mit dem Fahrzeugbrief soll dem Handel nun bei der zügigen Zulassung und Beantragung helfen und somit unzufriedene Kunden vermeiden. Verschärfend zur angespannten Liefersituation gesellt sich die angespannte Personallage in den Zulassungsbehörden. Zahlreiche Ämter wollen in diesem Jahr früher in die Weihnachtsferien gehen.  

 

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