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Novelle: Gesetzgeber deckelt RSV-Provisionen

08.12.2021 01:00 Uhr | Lesezeit: 6 min
Novelle: Gesetzgeber deckelt RSV-Provisionen
Auf diese Gesetzesänderung muss der Handel vorbereitet sein: Die RSV-Provisionsbremse betrifft 30 Prozent der Kreditverträge.
© Foto: stock.adobe.com - Simonforstock

Wegen dieses Gesetzes ist es fünf vor zwölf für Provisionen: 2022 begrenzt der Gesetzgeber die mögliche Vermittlerprovision für RSV (Restschuldversicherungen) auf 2,5 Prozent des versicherten Darlehensbetrags. Die Restschuldversicherung stand schon seit vielen Jahren in der Diskussion. Doch nun schiebt der Gesetzgeber ab Mitte 2022 einen Riegel vor. Was sich jetzt für den Handel ändert.

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Restschuldversicherungen (RSV) sollen Verbrauchern einen Schutz bieten, wenn sie aufgrund von Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Krankheit oder im Todesfall ihre Darlehensraten nicht mehr bezahlen können. Allerdings ist diese Police schon vor einiger Zeit ins Visier der Finanzaufsicht Bafin geraten, die eine Markt­untersuchung startete. Für den Handel steht dabei einiges auf dem Spiel: Die Reform wird nach Einschätzungen von Experten eine Halbierung der Provisionen in diesem Bereich nach sich ziehen.

Seit 2017 im Visier der BaFin
In der Auswertung zur BaFin-Untersuchung aus 2017 heißt es: "Bestätigt hat sich dagegen die von Verbraucherschützern geäußerte Vermutung, dass die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teilweise außerordentlich hoch sind. Die festgestellten Provisionshöhen sind vor diesem Hintergrund ein lukrativer Anreiz für Kreditinstitute, möglichst viele Restschuldversicherungen mit einer möglichst hohen Prämie zu verkaufen." Konkret vereinnahmten die Banken von den Versicherern rund 50 Prozent der Versicherungsprämie als Provision, in Ausnahmefällen sogar bis zu 70 Prozent. Der Bund der Versicherten spricht von einem Interessenkonflikt, die Provisionshöhe würde regelmäßig dazu führen, dass betriebswirtschaftliche Erwägungen und nicht die bestmögliche Beratung des Kunden im Vordergrund stünden.

RSV als Voraussetzung für einen Kredit?
Das Marktforschungsunternehmen OmniQuest befragte 2019 1.000 Verbraucher und kam zu dem Schluss, "dass knapp mehr als die Hälfte der Verbraucher den Eindruck hatte, ohne den Abschluss einer Restschuldversicherung entweder kein Darlehen oder nur einen Kredit mit höheren Zinsen zu erhalten." Trotz dieser Kritikpunkte sah die BaFin auch in ihrem Bericht von September 2020 keine Änderung im Umgang mit RSV: "Wie bereits in der Marktuntersuchung 2017 festgestellt wurde, sind die von den Versicherungsunternehmen an die Kreditinstitute geleisteten Provisionen teilweise außerordentlich hoch."

Die Reform der Restschuldversicherung, die am 1. Juli 2022 in Kraft treten wird, kann nach Einschätzung von Experten eine Halbierung der Provisionen in diesem Bereich nach sich ziehen.
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Nominalzins mit RSV höher

Keinen Zusammenhang fand die BaFin zwischen der Höhe der Bonität von Kunden und der RSV-Abschlussquote. Also: Kunden mit geringer Bonität würden – anders als oft vermutet – eben nicht mehr Restschuldversicherungen angedient. Finanzexperten sehen es allerdings kritisch, dass eine Versicherung, die die Bonität des Kunden verbessert, letztlich nicht zu einem besseren, sondern meist sogar zu einem schlechteren Nominalzins führt.

Deckelung von Provisonen per Gesetz
Der Gesetzgeber zog nun Konsequenzen und begrenzt die möglichen Provisionen für Restschuldversicherungen auf 2,5 Prozent des Darlehensbetrags. Das trifft die Branche hart: In geschätzt 30 Prozent der Fälle wurde bisher ein Kreditvertrag zusammen mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen, manche Anbieter trimmten ihre Vermittler jedoch auf noch deutlich höhere Quoten.

Bund der Versicherten: nicht weitgehend genug
Der Bund der Versicherten kritisiert in einer Stellungnahme, das neue Gesetz gehe immer noch nicht weit genug, da die erlaubten 2,5 Prozent Provision einer Kreditsumme in vielen Konstellationen beispielsweise die Verdienstmöglichkeiten bei für Kunden bedarfsgerechteren Versicherungsvarianten, wie etwa Risikolebensversicherung oder einer Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, übersteige.

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KOMMENTARE


Carsten Roll

08.12.2021 - 10:15 Uhr

Solange die Provisionszahlung für den Verkäufer im Vordergrund steht & nicht die Absicherung des Kunden bei Schadeneintritt kann ich diese Regelung komplett nachvollziehen.


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