Umwelthilfe attackiert E-Förderung: "Verfassungswidrige Subvention"

23.01.2026 10:35 Uhr | Lesezeit: 5 min
Urteil
Für die Förderung müssen 80 Kilometer Reichweite beziehungsweise 60 g CO2/km nicht gemeinsam erfüllt werden, es genügt ein "oder". Das habe den Anteil der förderfähigen Fahrzeuge um 51 Prozent erhöht, so die DUH.
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Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung scharf. Auch leistungsstarke Plug-in-Hybride und Luxus-Stromer seien somit förderfähig. Die Organisation kündigt politischen Widerstand und rechtliche Schritte an – mit möglichen Folgen für Handel und Förderpraxis.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will gegen das neue staatliche Förderprogramm für Elektrofahrzeuge vorgehen. Nach eigenen Recherchen bezeichnet die Umweltorganisation die Ausgestaltung der Prämie als "verfassungswidrig" und wirft der Bundesregierung vor, Klimaschutzmittel zweckzuentfremden. Kritisiert wird vor allem, dass auch leistungsstarke Plug-in-Hybride (PHEV) sowie hochpreisige Elektroautos von der Förderung profitieren können.

Kern der Kritik ist die Auslegung der Förderkriterien für PHEV. Demnach genügt es, entweder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern oder einen CO2-Ausstoß von maximal 60 Gramm pro Kilometer zu erfüllen. Beide Kriterien müssen nicht gleichzeitig eingehalten werden.

Nach Angaben der DUH erhöht diese Regelung den Anteil förderfähiger PHEV-Modelle auf rund 51 Prozent des aktuellen Angebots. Förderfähig seien dadurch unter anderem Fahrzeuge wie Audi Q7 und Q8, BMW XM, Mercedes GLE und Maybach S 580 sowie Porsche Cayenne und Panamera – teilweise mit Benzinmotorleistungen von über 300 PS.

Auch reine Stromer mit hohem Energieverbrauch und sehr hohen Verkaufspreisen stehen in der Kritik. Die Umwelthilfe nennt als Beispiele die elektrische Mercedes G-Klasse mit einem Verbrauch von rund 40 kWh/100 km sowie den Rolls-Royce Spectre mit einem Kaufpreis von rund 400.000 Euro. Beide Fahrzeuge könnten nach aktueller Regelung staatliche Förderung erhalten. Aus Sicht der Umweltorganisation widerspricht dies dem Ziel, mit öffentlichen Mitteln vor allem effiziente und bezahlbare Elektromobilität zu fördern.

Förderung auch für Vermögende möglich

Zusätzlichen Sprengstoff birgt laut DUH die Ausgestaltung der Einkommensprüfung. Da bei der Förderung ausschließlich das Einkommen, nicht aber das Vermögen berücksichtigt wird, könnten auch sehr wohlhabende Haushalte die volle Förderung von bis zu 6.000 Euro pro Fahrzeug erhalten. Nach Darstellung der Organisation lassen sich Förderanträge zudem über Familienkonstellationen legal gestalten, etwa über Studierende oder Rentner innerhalb der Familie, deren Einkommen unterhalb der Fördergrenzen liegt.

Die neue E-Auto-Prämie hat ein Volumen von rund drei Milliarden Euro und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert. Die DUH kündigte an, im parlamentarischen Verfahren gegen die Regelung vorzugehen und das Programm im Fall der Verabschiedung auch juristisch anzugreifen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte: "Der Missbrauch von Klimaschutzmitteln als Förderprogramm für fossil ausgerichtete Autokonzerne ist verfassungswidrig. Statt Luxusfahrzeuge zu subventionieren, sollten die Mittel für günstigen Ladestrom und den Ausbau des öffentlichen Verkehrs eingesetzt werden.“

Signalwirkung für Handel und Hersteller

Für Autohäuser und Hersteller schafft die Debatte neue Unsicherheiten. Einerseits erhöht die breitere Förderfähigkeit kurzfristig die Absatzchancen bei Plug-in-Hybriden und hochpreisigen E-Modellen. Andererseits drohen politische Nachschärfungen oder rechtliche Auseinandersetzungen, die Förderbedingungen erneut verändern könnten.


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