E-Förderung: "Wichtige Planungssicherheit für Autohändler"

28.05.2026 14:46 Uhr | Lesezeit: 3 min
E-Auto Kaufprämie Förderung
Für die neue E-Auto-Förderung ist keine eigene Bund-ID zwingend erforderlich. Der Handel kann die Antragstellung im Namen der Kunden übernehmen.
© Foto: dpa / picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

Der Antrag auf die neue staatliche E-Auto-Prämie kann auch ohne eigene Bund-ID gestellt werden. Das hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt in einem Webinar auf Initiative des Verband der Automobilhändler Deutschlands klargestellt.

Um die neue staatliche E-Auto-Prämie beantragen zu können, können Anträge auch ohne eigene Bund-ID gestellt werden. Das hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jetzt in einem Webinar auf Initiative des Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) erklärt. Wichtig ist jedoch in jedem Fall eine Steuernummer und ein gültiger Steuerbescheid.

Hintergrund war die Frage, wie Autohäuser ihre Kunden bei der digitalen Antragstellung unterstützen können. Viele Verbraucher verfügen bislang nicht über eine Bund-ID, also das zentrale digitale Benutzerkonto für Behördendienstleistungen. Nach Angaben des BAFA kann der Förderantrag dennoch problemlos über das Autohaus eingereicht werden. Dafür kann sich beispielsweise das Autohaus mit seinem Elster-Zertifikat oder ein Verkaufsberater mit seiner persönlichen Bund-ID im BAFA-Portal anmelden und anschließend die Kundendaten erfassen. Voraussetzung dafür ist eine Vollmacht des Kunden.

Die entsprechenden Formulare sowie weitere Informationen stellt das BAFA online zur Verfügung. Für die Antragstellung müssen Käufer laut Behörde unter anderem folgende Unterlagen bereithalten:

  • zwei Einkommensteuerbescheide, die nicht älter als drei Jahre sind
  • die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN)
  • die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs

Förderfähig sind batterieelektrische Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride.

"Die Klarstellung des BAFA schafft wichtige Planungssicherheit für den Automobilhandel und seine Kunden", erklärte VAD-Präsident Burkhard Weller. Viele Verbraucher hätten ohne eigene Bund-ID Schwierigkeiten bei der Antragstellung befürchtet. Nun sei klar, dass der Handel den Prozess aktiv begleiten und deutlich erleichtern könne.

Einkommensteuerbescheid bleibt Pflicht

Allerdings bleibt der Einkommensteuerbescheid eine zwingende Voraussetzung für die Förderung. Personen mit geringem Einkommen oder Rentner ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte müssen gegebenenfalls zunächst einen entsprechenden Bescheid beim Finanzamt anfordern. Sind alle Unterlagen vollständig vorhanden, soll die Antragstellung über das BAFA-Portal nach Angaben der Behörde lediglich rund fünf Minuten dauern.


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