Neuer E-Auto-Bonus gestartet: VAD drängt auf weitere Unterstützung

19.05.2026 12:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
VAD Roadshow Köln 2025
Der VAD - im Bild Verbandspräsident Burkhward Weller - begrüßt den Start der E-Auto-Förderung, fordert aber Nachbesserungen und kritisiert den Ausschluss für E-Gebrauchtwagen.
© Foto: Michael Harms

Den Start des E-Auto-Bonus begrüßt der Verband der Automobilhändler Deutschlands, fordert aber Nachbesserungen und Unterstützung im Alltagsprozess. In einer Mitgliederinfo kritisiert der Verband weiterhin die fehlende Einbindung von Gebrauchten.

Mit dem Start der neuen E-Auto-Kaufprämie für Privatkunden setzt die Politik einen Impuls für die Elektromobilität. Im Autohandel wird die Förderung grundsätzlich positiv bewertet, wie aus einer Mitgliederinfo des Verbands der Automobilhändler (VAD) hervorgeht. Gleichzeitig werden aber zentrale Nachbesserungen gefordert, insbesondere bei der praktischen Umsetzung und beim Förderumfang. Das Schreiben liegt der Redaktion vor.

Nach Einschätzung aus dem Handel hat die jüngste Entwicklung der Kraftstoffpreise bereits zu einer stärkeren Nachfrage nach Elektrofahrzeugen geführt. Die nun gestartete Förderung dürfte diesen Trend weiter stützen, insbesondere im Neuwagensegment.

Zusätzliche Anforderungen für Betriebe

Mit dem Förderstart entstehen für Autohäuser neue Aufgaben in Beratung und Abwicklung. Händler können Anträge für Kunden übernehmen, wenn eine Vollmacht vorliegt. Gleichzeitig steigt der Aufwand für Prüfung und Dokumentation, was klare Prozesse und einfache digitale Abläufe erforderlich macht.

Entscheidend für den Erfolg der Förderung ist die Alltagstauglichkeit der Verfahren. Offene Fragen bei Nachweisen, Antragstellung und Systemzugängen müssen zeitnah geklärt werden, um eine reibungslose Kundenberatung zu ermöglichen. Der VAD will sich deshalb für entsprechende Schulungen einsetzen: "Wir haben das BAFA gebeten, zeitnah ein Webinar durchzuführen, um den Autohandel über die für den Handel besonders relevanten Aspekte zu informieren", heißt es in der Info an die Verbandsmitglieder.

Kritik: Gebrauchtwagen außen vor

Kritisch bewertet der VAD nach wie vor den Umstand, dass gebrauchte Elektrofahrzeuge nicht Bestandteil des Programms sind. Der Handel sieht darin eine verpasste Chance, zusätzliche Käufergruppen zu erreichen. Gerade im wachsenden Gebrauchtwagensegment könnte eine Förderung den Markthochlauf weiter beschleunigen.


Eckdaten zur Förderung und Antragstellung

Antragsberechtigung

  • Nur Privatpersonen
  • Max. Haushaltsbruttoeinkommen: 80.000 Euro
  • Zuschlag: +5.000 Euro je Kind (max. zwei Kinder)
  • Maßgeblich ist das gemeinsame Haushaltseinkommen

Förderfähige Fahrzeuge

  • Neufahrzeuge (erstmals in Deutschland zugelassen)
  • BEV, Plug-in-Hybride, Range-Extender
  • Fahrzeugklasse M1 (Pkw bis 8 Sitzplätze)
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate

Förderhöhe

  • BEV: 3.000 Euro Basisförderung
  • Kinderbonus: 500 Euro je Kind (max. 1.000 Euro)
  • Einkommensabhängige Zuschläge:
    • bis 60.000 Euro: +1.000 Euro
    • bis 45.000 Euro: +1.000 Euro zusätzlich
  • PHEV/REEV: 1.500 Euro Basisförderung

Technische Anforderungen PHEV

Nachweise

  • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Steuerbescheide aller einkommensrelevanten Personen
  • Nachweise für Kinder (z. B. Kindergeldbescheid)
  • CoC-Dokument bei PHEV

Antragstellung

Fristen

  • Gilt rückwirkend für Zulassungen ab 1. Januar 2026
  • Antrag bis zu zwölf Monate nach Zulassung möglich


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