E-Auto-Prämie: ZDK fordert klare Regeln – Handel sieht offene Fragen

19.05.2026 12:10 Uhr | Lesezeit: 3 min
Thomas Peckruhn
Förderung ja, aber bitte mit Struktur. ZDK-Präsident Thomas Peckruhn sagt: "Damit sich die Betriebe auf diese Kernaufgabe konzentrieren können, brauchen sie im Beratungsgespräch maximale Rückendeckung."
© Foto: ZDK

Der Start des neuen Förderportals für Elektroautos stößt im Kfz-Gewerbe auf Zustimmung. Gleichzeitig mahnt der ZDK schnelle Klärung offener Praxisfragen an – vor allem bei Haftung, Mindesthaltedauer und digitalen Abläufen.

Das Kfz-Gewerbe begrüßt in einem Statement den Start des neuen Förderportals für Elektroautos für Privatkunden. Nach Einschätzung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) könnte die Kaufprämie zu einer weiteren Belebung der Nachfrage beitragen. Das Interesse an batterieelektrischen Fahrzeugen nimmt sowohl im Neu- als auch im Gebrauchtwagenmarkt wieder zu.

Der Verband bewertet auch den Zeitpunkt der Förderung als passend. In den Autohäusern zeige sich, dass Kunden verstärkt nach elektrischen Antrieben fragen. Die Prämie könne diese Entwicklung zusätzlich unterstützen. Für den Handel bedeutet das ab jetzt steigenden Beratungsbedarf – gleichzeitig steigen aber auch die Anforderungen an die Prozesse im Verkaufsalltag.

Haftungsfrage im Fokus der Diskussion

ZDK-Präsident Thomas Peckruhn erklärt dazu: "Da der Handel die individuellen Voraussetzungen der Antragsteller nicht abschließend prüfen kann, setzen wir auf eine zeitnahe Lösung durch das BMUKN und die BAFA: Eine einheitliche, rechtssichere Haftungsfreistellungsklausel, die direkt im Zuge der Antragstellung integriert wird, würde den Betrieben die nötige Sicherheit geben und für alle Beteiligten ein bürokratisch faires Fundament schaffen."

Vor diesem Hintergrund fordert der ZDK vor allem praxisnahe und rechtssichere Lösungen. Autohäuser müssten sich im Beratungsgespräch auf klare Rahmenbedingungen stützen können. Ziel sei es, Unsicherheiten für Händler wie Kunden frühzeitig zu reduzieren und einen reibungslosen Ablauf der Förderanträge sicherzustellen.

Klärungsbedarf sieht das Kfz-Gewerbe auch bei der vorgeschriebenen Haltedauer von 36 Monaten. Hier fehlen nach Einschätzung des Verbands einheitliche Regelungen für Sonderfälle. Dazu zählen etwa wirtschaftliche Totalschäden, Todesfälle oder ein Umzug ins Ausland. Auch Teilrückzahlungen bei vorzeitigem Verkauf sind bislang nicht eindeutig geregelt.

Leasing und Rückgaben

Ähnliche Unsicherheiten bestehen bei Leasingverträgen. Der ZDK fordert auch hier klare Vorgaben für Fälle, in denen Fahrzeuge vorzeitig an den Händler zurückgegeben werden. Ohne verbindliche Regelungen sei eine rechtssichere Beratung der Kunden aktuell nur eingeschränkt möglich.

Transparenz beim Förderbudget

Ein weiterer Punkt betrifft die Übersicht über verfügbare Fördermittel. Aus Sicht des Verbands würde eine öffentlich einsehbare und laufend aktualisierte Budgetanzeige die Planung für Händler und Käufer verbessern. Eine solche Transparenz könne helfen, Unsicherheiten bei Kaufentscheidungen zu reduzieren.


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