Seit mehr als 40 Jahren ist der Name einer Kanzlei mit dem deutschen Verkehrsrecht untrennbar verbunden: Die ETL Kanzlei Voigt ist der größte auf den Bereich Automotive spezialisierte Verbund von Rechtsanwälten deutschlandweit und übernimmt mehrere tausend Bußgeldmandate und zehntausende Verkehrsunfälle pro Jahr. Im Gegensatz zu vielen Kollegen ist man in den rund 30 Niederlassungen stolz darauf, ausschließlich die Sache der geschädigten Autofahrer zu vertreten und keine Aufträge aus der Versicherungswirtschaft anzunehmen. Seit fast zehn Jahren ist RA Bernd Höke Geschäftsführer und „das Gesicht“ der Kanzlei Voigt im Markt – unter anderem auch bei mehreren Auftritten im Rahmen des AUTOHAUS Schadenforums. Ende 2019 tritt Höke von diesem Amt zurück und übergibt an seinen Geschäftsführungskollegen RA Henning Hamann. Er wird der Kanzlei Voigt noch bis Ende 2020 beratend zur Seite stehen.
Rasantes Wachstum
AH: Herr Höke, was hat Sie vor rund einem Jahrzehnt dazu bewogen, die damals noch ausschließlich in München ansässige Kanzlei Voigt zu übernehmen?
B. Höke: Erste Überlegungen zu diesem Engagement stellte ich bereits 2007/2008 an, als die Stimmung im Markt langsam zu kippen begann. Im Umfeld der Finanzkrise wurde unter anderem von der Allianz versucht, mit einem neuen, kaum GDV-kompatiblen Tarif Marktanteile zu gewinnen. Der bis dahin positiv besetzte Begriff des Schadenmanagements wurde im Laufe der Jahre zu einem Synonym und Instrument der Kostensenkung und Rechnungskürzung – auf dem Rücken der Geschädigten und der Reparaturbetriebe. An dieser für mich absehbaren Entwicklung wollte ich nicht aktiv mitwirken und wechselte im Oktober 2010 "die Seiten".
AH: In den rund zehn Jahren seit dieser Zeit hat die Kanzlei Voigt einen rasanten Aufstieg erlebt, wie kam es dazu?
B. Höke: In der Tat hat sich das Unternehmen stark vergrößert: Von etwa einem Dutzend Mitarbeiter 2010 haben wir auf etwa 300, davon 90 Rechtsanwälte aufgestockt. Aus einem Standort in München sind knapp 30 in der ganzen Bundesrepublik geworden und wir haben uns als Marktführer im Bereich Verkehrsrecht etabliert. Nachdem wir schon damals in München die Digitalisierung eingeführt hatten, kamen sehr schnell neue Filialen dazu – zunächst in Berlin, Köln und Dortmund. In den kommenden Jahren haben wir dann zwischen fünf und sieben Niederlassungen per anno eröffnet. Zu dieser Zeit war ich so viel unterwegs, dass ich eines Tages in einem Dresdner Hotel aufgewacht bin, ohne zu wissen in welcher Stadt ich gerade war. Es waren sehr viele Gespräche mit potentiellen Niederlassungsleitern zu führen, dazu Akquise-Termine bei großen Autohaus-Gruppen. Der Aufwand hat sich allerdings gelohnt.
Bestens gerüstet
AH: Herr Hamann, im kommenden Jahr werden Sie gemeinsam mit Dr. Uwe Schlegel Chef von 300 Mitarbeitern. Wie soll sich die Kanzlei Voigt unter Ihrer Leitung weiter entwickeln?
H. Hamann: Natürlich ist dies eine große Verantwortung, andererseits bin ich bereits seit einigen Jahren in die operative Geschäftsführung mit eingebunden. Zudem hinterlässt uns Herr Höke ein wirklich gut bestelltes Feld. Die Kanzlei Voigt ist voll im Zeitalter der Digitalisierung angekommen und bietet mit unserem Online-Schadenportal zum komplett elektronischen Datenaustausch oder dem Mietwagen-Tool auf der Homepage innovative EDV-Werkzeuge. Für die kommenden Jahre haben wir uns ein moderates Wachstum auf die Fahnen geschrieben, was die Mitarbeiterzahlen angeht. Möglicherweise wird es auch weitere Niederlassungen geben, etwa im Großraum Nürnberg oder in Ostfriesland.
AH: Es ist also aus Ihrer Sicht noch genug Potenzial vorhanden?
B. Höke: In jedem Fall. Pro Jahr passieren in Deutschland rund drei Millionen Verkehrsunfälle. Nur rund 20 Prozent der Geschädigten lassen sich anwaltlich vertreten. Wenn es gelingt, diesen Anteil zu steigern, mache ich mir um unsere Zukunft keine Sorgen. Aus heutiger Sicht ist es sehr wahrscheinlich, dass die Komplexität in der Unfallschadenregulierung künftig eher zu- als abnehmen wird. Umso wichtiger ist es, dass der Geschädigte eine starke Stimme vor Gericht hat. Dazu muss sich einfach noch mehr herumsprechen, dass Verkehrsteilnehmer nach einem unverschuldet erlittenen Crash kostenlos einen Rechtsanwalt beauftragen können.
Wie die Kanzlei Voigt ihr Dienstleistungsspektrum über die klassische Unfallschadenregulierung hinaus weiter ausbauen möchte, lesen Sie in der kommenden Ausgabe von SchadenBusiness, die gemeinsam mit AUTOHAUS 23/24 am 20. Dezember erscheinen wird. (kt/wkp)