Familiengeführte Autohäuser stehen im Generationswechsel ohnehin unter Druck: hohe Kapitalbindung, Immobilienwerte, Lagerbestände – plus Investitionen in Digitalisierung und Elektromobilität. Kommt eine verschärfte Erbschaftsteuer hinzu, drohen laut Interviewpartner Liquiditätsrisiken und ein weiterer Schub Richtung Verkauf an große Gruppen. Im Interview erklären die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner) die wichtigsten Fragen und was eine Orientierung am schwedischen Vorbild bedeuten könnte.
AH: Welche konkreten Risiken sehen Sie für die Nachfolge familiengeführter Autohaus-Unternehmen, sollte die Erbschaftsteuer wie aktuell diskutiert reformiert werden?
Nach unserer Einschätzung ist der Vorschlag der SPD zur Änderung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht nur inhaltlich, sondern auch zum jetzigen Zeitpunkt falsch und scheint eher aus wahlkampftaktischen Gründen zu erfolgen. Man sollte bei der schwächelnden deutschen Wirtschaft eher darauf achten, dass man Investitionen fördert und nicht Unternehmen mit neuen Steuern belastet. Zudem wird das Bundesverfassungsgericht demnächst ein Urteil zum aktuellen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verkünden, dieses sollte man abwarten.
Wir sehen ein erhebliches Liquiditätsrisiko für die familiengeführten Autohaus-Unternehmen. Mit der Erbschaftsteuer wird ohnehin bereits versteuertes Vermögen nochmals besteuert. Eine Reform ist sicher nötig, aber diese sollte nicht zu höheren Belastungen für den Mittelstand führen.
Und wenn man sich das SPD-Konzept ansieht, dann geht das in die falsche Richtung:
- eine Million Euro Freibetrag einmal im Leben
- fünf Millionen Euro Unternehmensfreibetrag
- Abschaffung von Options-, bzw. Regelverschonung
- Ein neuer Steuersatz, dieser wird aber in dem Papier noch nicht mal beziffert
- Stundungsregeln über 20 Jahre, aber die Steuer fällt de facto an
Dieses Konzept wird zu einem Rückgang der mittelständischen Wirtschaft, eine Verlagerung der großen Konzerne ins Ausland und damit insgesamt zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen.
AH: Reichen die vorgesehenen Freibeträge und Stundungsmodelle aus, um die Liquidität von Autohäusern im Generationswechsel realistisch zu sichern?
Hier muss man ganz klar mit "Nein" antworten. Die Freibeträge sind lächerlich niedrig. Allein das seit Generationen vorhandene Immobilienvermögen hat einen solch hohen Wert, dass die Freibeträge von 5 Millionen Euro für Unternehmen nicht ausreichen würden. Selbst wenn das operative Unternehmen keine Immobilien hätte, würde man auf Grund des steuerlichen vereinfachten Ertragswertverfahrens, das einen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 vorsieht, bereits bei einem Ergebnis von 400.000 Euro auf einen Unternehmenswert von über 5 Millionen Euro kommen. Und auch die Stundungsregel über 20 Jahre bringen nichts, die Steuer ist ja trotzdem zu zahlen und fehlt den Unternehmen bei wichtigen Investitionen.
Eins sollte man bei der Diskussion oder besser gesagt bei der Neiddiskussion über die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht aus dem Auge verlieren, warum gibt es bisher die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, damit Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben. Und das sollte eigentlich einer Arbeiterpartei wie der SPD am Herzen liegen.
AH: Der Kfz-Handel ist stark kapital- und bestandsintensiv. Werden diese branchenspezifischen Besonderheiten im aktuellen Reformansatz ausreichend berücksichtigt?
Es wird leider gar nichts berücksichtigt. Die Kfz-Unternehmen erwirtschaften im Hinblick auf das aufgebaute Vermögen nicht entsprechende Renditen, um eine erhöhte Erbschaftsteuerlast tragen zu können. Alle die sich mit der Kfz-Branche aktuell beschäftigen, wissen, welche durchschnittliche Renditen erwirtschaftet werden und welche Veränderungen der Branche allein durch die Elektromobilität bevorstehen. Damit arbeitet ein Unternehmensnachfolger nur noch für den Staat, dies wird den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht ankurbeln.
AH: Wie könnte sich eine höhere steuerliche Belastung bei der Unternehmensnachfolge auf Investitionen in Digitalisierung, Elektromobilität und Standortentwicklung im Autohandel auswirken?
Investitionen sind abhängig von der vorhandenen Liquidität. Diese ist im Autohandel aufgrund der kapital- und bestandsintensiven Branche häufig schon etwas angespannt. Durch eine höhere Steuerbelastung bei Unternehmensnachfolgen wäre damit die künftig erwirtschaftete Liquidität zunächst für Steuerzahlungen zu verwenden als für künftige Investitionen und da bringt auch eine Steuerstundung nichts. Denkt man das Konzeptpapier zu ende, werden damit Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet.
AH: Ab welchem Unternehmenswert oder Erbfall wird die Nachfolge aus Ihrer Sicht für mittelständische Autohäuser kritisch, selbst wenn steuerliche Verschonungsregeln greifen?
Es ist schwierig dies an einem genauen Unternehmenswert festzumachen, da sicherlich die individuellen Gegebenheiten bei einer Unternehmensnachfolge entscheidend sind. Wir haben aber eh schon ein Umfeld, in dem sich immer weniger Unternehmensnachfolger in der Kfz-Branche finden, wer ist noch bereit 6 Tage die Woche von früh bis spät zu arbeiten, immer neue bürokratische Hürden zu meistern und das bei schrumpfenden Renditen. Und dann soll man als Nachfolger arbeiten, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen, das werden nicht mehr viele mitmachen.
AH: Wie bewerten Sie das sogenannte Schweden-Modell – also die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer – aus steuerlicher Sicht für den deutschen Mittelstand?
Auch Österreich ist ja diesen Weg gegangen und beide Länder sind damit gut gefahren. Man muss doch den Mittelstand, die vielen Familienunternehmen unterstützen und nicht noch weiter schröpfen. Bei dieser ganzen Diskussion wird ja immer nur das Bild der Familienstiftungen, die Milliardenvermögen steuerfrei auf die nächste Generation übertragen, gesehen - was sicher reformiert werden muss -. Es wird aber nicht der hart arbeitende Mittelstand gesehen, der tausende von Arbeitsplätzen sichert, auch gerade in der Kfz-Branche.
Also ja, die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wäre wünschenswert, gerade auch wenn man sich das Steuervolumen ansieht, so macht die Erbschaft- und Schenkungsteuer gerade einmal 1,1 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus. Das Steueraufkommen in Höhe von ca. 13,3 Milliarden Euro hält sich in Grenzen und könnte durch andere Steuerreformen, die den Ertrag besteuern, sichergestellt werden.
AH: Welche Chancen und Risiken würde eine Orientierung am schwedischen Vorbild für Autohäuser in Deutschland mit sich bringen – insbesondere mit Blick auf Kapitalbindung, Investitionen und Standortattraktivität?
Dies wäre ein erheblicher Liquiditätsvorteil. Zudem verschafft dies mehr Flexibilität, da Strukturen nicht aufgrund steuerlicher Belastungen festgelegt werden. Und langfristig gesehen, würde dieser Schritt zu mehr Investitionen und dadurch Arbeitsplätzen führen.
Nachfolgerecht & Gestaltungsfragen (Struktur, Übergabe, Strategie)
AH: Welche typischen Fehler beobachten Sie bei Autohändlern in der Nachfolgeplanung – insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen Verschärfung der Erbschaftsteuer?
Der größte Fehler besteht unseres Erachtens darin, dass Unternehmensinhaber den Faktor Zeit unterschätzen und zu spät mit der Übergabeplanung beginnen. Aber ehrlich gesagt, wenn man sich die Herausforderungen in der Kfz-Branche ansieht, und dann wird man noch als junger Mensch, der sich trotz aller Widrigkeiten, wie fallender Renditen, Fachkräftemangel, Kosten bei der Umstellung auf die Elektromobilität, etc. durch Steuern belastet, wird es bald eh keine Nachfolger mehr geben.
AH: Sehen Sie die Gefahr, dass Autohäuser künftig häufiger verkauft statt innerhalb der Familie übergeben werden – allein aus steuerlichen Gründen?
Unabhängig von der Steuer gibt es ja jetzt schon den Konzentrationsprozess in der Branche, werden zukünftig noch hohe Steuerzahlungen fällig, dann werden Verkäufe an große Gruppen zunehmen und die Familienbetriebe, die den Mittelstand ausmachen, werden in dieser Form verschwinden.
AH: Welche Folgen hätte eine solche Entwicklung für die Struktur des regionalen Kfz-Handels und für inhabergeführte Betriebe insgesamt?
Heute findet man ja schon Regionen in Deutschland, in denen Kunden zugemutet wird, zig Kilometer zu fahren, um die nächste Vertragswerkstatt zu erreichen. Dieser Trend wird sich weiter verschärfen, vor allem in ländlichen Gebieten. Inhabergeführte Betriebe werden weiter abnehmen und Arbeitsplätze reduziert werden.
AH: Welche rechtlichen Gestaltungsinstrumente gewinnen vor dem Hintergrund der Reformdebatte an Bedeutung – etwa Vorwegübertragungen, Holding-Strukturen oder Stiftungsmodelle?
Man muss ja nochmal betonen, dass das ein erstes Konzeptpapier der SPD ist und die SPD nicht allein entscheiden kann. CDU und CSU haben sich schon klar gegen dieses Konzeptpapier ausgesprochen. Eins ist aber sicher, Unternehmer sollten sich spätestens jetzt dringend Gedanken über die Gestaltung der Unternehmensnachfolge machen.
Und diese Gedanken sollten sich nicht nur Unternehmer machen, sondern auch alle Personen, die Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchten. Eine Million Freibetrag hört sich zunächst nach viel an, betrachtet man aber die Immobilienpreise in vielen Ballungszentren, wird der Freibetrag nicht ausreichen. Gegebenenfalls müssen dann auf Grund von Steuerbelastungen Immobilien verkauft werden, das führt dazu, dass Immobilienunternehmen immer mehr Wohneinheiten in den Ballungszentren haben werden, was wiederum die Mietpreise steigen lässt, aber soweit wird anscheinend nicht gedacht.