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Händlerverband: LG Frankfurt setzt Direktvertrieb bei Kia Grenzen

18.01.2024 10:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Händlerverband: LG Frankfurt setzt Direktvertrieb bei Kia Grenzen
© Foto: Kia

Dem Kia-Partnerverband sind vor allem die Direktvertriebspläne der Marke ein Dorn im Auge. Gegen entsprechende Klauseln im neuen Händlervertrag zog man vor Gericht. Jetzt liegt eine Entscheidung vor.

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Im Rechtsstreit zwischen dem Verband der Kia-Händler und Kia-Servicepartner und Kia Deutschland um den neuen Händlervertrag hat das Landgericht Frankfurt in wichtigen Punkten zugunsten der Markenbetriebe entschieden. Wie der Partnerverband am Donnerstag in Bonn mitteilte, wurde in dem Urteil unter anderem der Direktvertrieb etwa in Form des Betriebs einer eigenen Autovermietung, von Fahrzeugleasing, Carsharing und von Abo-Modellen an Endverbraucher untersagt. Entsprechendes gelte für den Direktvertrieb von digitalen Produkten und Dienstleistungen wie Functions- oder Features-on-Demand.

Diese Formen seien nach Ansicht des Gerichts nur erlaubt, wenn die Händler an diesen Geschäften angemessen finanziell beteiligt würden, erklärte die Organisation. Auch die Verpflichtung der Autohäuser, die vom Importeur ohne Beteiligung des Handels angebotenen Produkte bewerben zu müssen, habe das Gericht als unzulässig angesehen. Das Urteil ist am 15. Dezember 2023 ergangen.

"Wie relevant die Klauseln gerade zum Direktvertrieb sind, zeigt die erst anlässlich der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas unterzeichnete Kooperation zwischen Kia und dem Fahrdienstleister Uber", sagte Verbandsgeschäftsführer Marcus Weller mit Blick auf die angekündigte Zusammenarbeit der Unternehmen bei E-Autos und Mobilitätsplattform. "Das geht genau in die Richtung, die das Geschäftsmodell des Handels untergraben könnte."

Einige Vertragsklauseln hielten der gerichtlichen Überprüfung allerdings stand. So sei der Direktvertrieb im After Sales-Bereich, beispielsweise für Teile, Zubehör und Merchandising, zulässig, weil der Händler – anders als bei Fahrzeugen – nicht hinreichend eingebunden sei. Ebenso könne Kia bei der Einführung von Sondermodellen eine neue Marge festlegen, hieß es.

Berufung eingelegt

Im Ergebnis sei der Händlerverband in zehn Punkten der Klage erfolgreich und in sieben Punkten unterlegen, erklärte Weller. Nach ausführlicher Diskussion des Vorstands mit Verbandsanwalt Prof. Tim O. Vogels habe man sich dazu entschieden, in den sieben unterlegenen Klauseln in Berufung zu gehen. "Die Berufung ist am 10. Januar 2024 beim Oberlandesgericht eingelegt worden."

Hintergrund: Kia hatte im April 2022 eine Netzkündigung ausgesprochen und im gleichen Zuge neue Händlerverträge vorgelegt. Sie werden zum 1. Mai 2024 in Kraft treten. Auf Basis eines einstimmigen Mitglieder-Mandats reichte der Partnerverband im März vergangenen Jahres Klage beim Landgereicht Frankfurt ein. Zuvor waren mehrere Versuche einer gütlichen Einigung fehlgeschlagen.

Was bedeutet das Urteil für den neuen Vertrag?

Weller betonte: "In den zehn Punkten, in denen die Klage erfolgreich war, muss Kia Deutschland Nachbesserungen vornehmen." Sofern der Importeur beabsichtige, diese Klauseln in der Praxis umzusetzen, könne der Verband eine vorläufige Vollstreckung des Urteils beantragen. Bei einer Berufung sei das Oberlandesgericht Frankfurt als nächsthöhere Instanz für die weitere Bearbeitung zuständig. Mit einer Entscheidung sei in diesem Fall in den nächsten zwei Jahren zu rechnen. Der Verband hoffe deshalb weiter, dass in den strittigen Punkten noch eine einvernehmliche Lösung mit Kia gefunden werde.

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KOMMENTARE


Dieter Woelk

18.01.2024 - 16:28 Uhr

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